Sonnenstudio haftet bei Diebstahl

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In dem von der Deutschen Anwaltauskunft mitgeteilten Fall hatte ein Mann das Personal des Sonnenstudios ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Kabine in der sich bräunen lassen wollte das Schloss nicht richtig verschlossen werden kann.Eine Angestellte hatte darauf hin hin die Kabine trotzdem freigegeben. Nach dem Ende der Bestrahlung vermisste der Kunde seine Geldbörse die er in der Tasche hatte.

Der Kläger erstritt einen Teilerfolg. Dies Richter stellten fest, dass, sofern der Betreiber des Studios Personal vorhält, neben dem Kassieren auch eine kundenorientierte richtige Betreuung in punkto Sicherheit gehört.
Das Gericht sah eine hälftige Mitschuld des Kunden an dem Diebstahl.

Quelle: Die Deutsche Anwaltauskunft, erreichbar unter der bundesweit einheitlichen Rufnummer 0 18 05 / 18 18 05 (0,12 € pro Minute)