Hiermal der neueste Stand:
Zitat aus:
http://www.webtv2b.com
"Die Direktion Außendienst der GEMA in München hat nun schriftlich versichert, dass eine Zahlungspflicht gegenüber der VG Media, für die die GEMA das Inkassomandat übernommen hat, für Fitness- und Wellnessanlagen nur dann besteht, wenn die von der VG Media wahrgenommenen Rechte tatsächlich genutzt werden. Die technische (aber nicht realisierte) Möglichkeit, die entsprechenden Sender zu empfangen, begründet hingegen keine Vergütungspflicht .
Im Klartext heißt dies, dass keine Vergütungspflicht gegeben ist, wenn ausschließlich öffentlich-rechtliche Sender oder aber Sender, die nicht bei der VG Media sind, gezeigt werden. Auch dann, wenn diese zwar in der Kanalauswahl auftauchen, jedoch nicht gezeigt bzw. gespielt werden. Das Gleiche gilt natürlich auch für den Hörfunkbereich.
Eine aktuelle Auflistung der Sender, deren Rechte die VG Media wahrnimmt, findet man unter
www.vgmedia.de unter der Rubrik Service/Download (Wahrnehmungsberechtigte).
Die weiter von uns gegenüber der VG Media / GEMA ins Feld geführten Fragen nach der generellen Anwendbarkeit sowie der Angemessenheit des Tarifs und nach der Errichtung eines Tarifs für Cardiokinos, wie es ihn auch bei der GEMA gibt, sind bislang unbeantwortet geblieben. Eine Stellungnahme wurde uns jedoch in naher Zukunft in Aussicht gestellt."
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