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ist definitiv fristlos möglich und läuft nach §314 BGB, der keine fristsetzung erfordert.
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Eisenbeißer/in
Sieh zu das du alle Unterlagen beisammen hast, mir haben sie ne gute Reise gewünscht, nächsten Monat war wieder Geld weg, bin dann nach 3 Wochen doch wieder nach München, da hier nachgerückter Sudiplatz, dann bin ich da hin und die meinten ich hätte noch eine schriftliche Kündigung mit Unterschrift einreichen sollen.
Vorher hab ich gesagt ich habe kein Plan was ich alles brauche und die meinten es wäre alles erledigt, dann sagt mir die selbe Buchungtusse, das ich eben eine Kündigung brauche.
Geld hab ich nicht bekommen, aber hab die so zusammengebrüllt, dass sie geflennt hat, hat mir dann gereicht und weg da.
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 Zitat von Gregsen
ist definitiv fristlos möglich und läuft nach §314 BGB, der keine fristsetzung erfordert.
so schauts aus
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Sportstudent/in
So noch einmal eine E-Mail geschrieben und § 314 BGB zitiert.
Mal schauen was passiert.
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