Zitat Zitat von Daniel330
Mal ne Frage, ist ein 3 Jahres Vertrag eigentlich zulässig?
"Eine (Erst-)Laufzeitvereinbarung in einem Fitnessvertrag von mehr als 24 Monaten [...] ist als AGB-Klausel unwirksam." (juraforum.de)

On Topic: Da die Eltern den Vertrag für ihren Sohnemann abgeschlossen haben, sind sie auch daran gebunden. Die falsche Einschätzung der Motivation ihres Sprösslings sollte nicht das Problem des Studiobetreibers sein.