"Eine (Erst-)Laufzeitvereinbarung in einem Fitnessvertrag von mehr als 24 Monaten [...] ist als AGB-Klausel unwirksam." (juraforum.de)Zitat von Daniel330
On Topic: Da die Eltern den Vertrag für ihren Sohnemann abgeschlossen haben, sind sie auch daran gebunden. Die falsche Einschätzung der Motivation ihres Sprösslings sollte nicht das Problem des Studiobetreibers sein.
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