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Hybrid-Darstellung

  1. #1
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    Zitat Zitat von thedarkness82
    Wieso kann man deiner Meinung nach Fitness nicht mit Handyverträgen vergleichen??

    Weil ich für das eine eine gewisse physische Voraussetzung und Unversehrtheit brauche und für das andere nahezu nicht.

    Für beides natürlich eine uneingeschränkte Rechtsfähigkeit, das interessiert hier aber weniger.

    Das will heißen, dass ich im Falle Handy beinahe gelähmt sein kann und trotzdem via Headset und event. Sprachgenerator das Handy bedienen kann und somit den Vertrag zumutbar erfüllen kann/muss.
    Auf welcher Basis sollte hier also eine außerordentliche Kündigung begründet sein ????????????

    Beim Fitnessvertrag sieht es gänzlich anders aus, zwar hat man im Grunde alle Verträge zu erfüllen und sich an die Vereinbarungen zu halten, nur gibt es eine Fülle von Krankheitsbildern, wo es dem Einzelnen auf Grund seiner Erkrankung bzw. des Krankheitsbildes nicht mehr möglich ist am Training teilzunehmen.
    Hier ist eine außerordentliche Kündigung begründet durch das Attest des Arztes mit Diagnose, die nicht nur vorübergehende Sportunfähigkeit und Anhaltspunkte dafür und warum der Erkrankte die Sporteinrichtung nicht mehr nutzen kann.

    Natürlich kann es im einzelnen Fall sein, dass aufgrund der Erkrankung weder Gerätetraining noch Kurse vom Arzt erlaubt sind, das Mtgl. aber leichtes Ergometertraining betreiben könnte (relativ)und dieses obendrein eingeschränkt.
    Sollte in so einem Fall der Fitnessstudiobesitzer auf Einhalten des Vertrags bestehen so sehe ich darin eine einseitige Benachteiligung des Erkrankten, da die gebotenen Leistungen nur zu einem Bruchteil genutzt werden können, der Beitrag aber in vollen Umfang zu entrichten ist.

    Hier sollte man es nicht auf einen Rechtsstreit ankommen lassen sondern sollte das Vertragsverhältnis auflösen sollte die Erkrankung über die im Vertrag vereinbarte Beendigung hinaus gehen.

    Sollte die Erkrankung kürzer als diese Frist sein gilt es abzuwägen ob man den Vertrag trotzdem auflöst oder ihn ruhen lässt bis zur Gesundmeldung des Arztes und die Restzeit anhängt.

  2. #2
    hungrig Avatar von BlaZn
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    Zitat Zitat von RonnyD
    Weil ich für das eine eine gewisse physische Voraussetzung und Unversehrtheit brauche und für das andere nahezu nicht.
    Es wurde behauptet, dass alleine die lange Vertragslaufzeit mancher Fitnessstudio-Mitgliedschaften für junge Leuten, die sich während dieses Zeitraums noch umentscheiden könnten, nicht zumutbar wäre. Darauf bezog sich mein Vergleich mit den Mobilfunkverträgen: Auch da ist abzusehen, dass man im Laufe der Vertragslaufzeit das Interesse an dem noch vor einem Jahr so tollen Gerät verlieren wird, aber man ist dennoch 24 Monate an den Vertrag gebunden - schließlich hat man dafür auch eine entsprechende Ermäßigung erhalten.

    Zitat Zitat von RonnyD
    Natürlich kann es im einzelnen Fall sein, dass aufgrund der Erkrankung weder Gerätetraining noch Kurse vom Arzt erlaubt sind, das Mtgl. aber leichtes Ergometertraining betreiben könnte (relativ)und dieses obendrein eingeschränkt.
    Natürlich könnte das sein, der hier diskutierte Fall lässt aber etwas ganz anderes vermuten.

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