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Hybrid-Darstellung

  1. #1
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    Testosterone Suspension 3 days
    Clenbuterol 5 days
    Testosterone Undecanoate 7 days Andriol
    Testosterone Propionate 15 days Testoviron
    Stanozolol (Oral) 23 days Winstrol/Stromba
    Oxandrolone 24 days Anavar
    Methenolone Enanthate 37 days Primobolan
    Trembolone 40 days Parabolan
    Methandienone (Oral) 40 days Dianabol
    Mesterolone 45 days Proviron
    Norethandrolone 45 days Nilevar
    Stanozolol (IM) 65 days Winstrol/Stromba
    Fluoxymesterone 65 days Halotestin
    Oxymetholone 70 days Anadrol
    Testosterone Cypionate/Enanthate 3 months
    Trembolone Acetate 5 months Finaject
    Boldenone 5 months Equipoise
    Methandienone (IM) 5 months Dianabol
    Nandrolone Phenylpropionate 1 year Durabolin
    Nandrolone Decanoate 1.5 years Deca-Durabolin

    die Tabelle habe ich schon gefunden


    Angenommen , worst case szenario, es handelt sich um Deca Durabolin (Nandrolon) und er als Läufer nahm es vor 8 Wochen nur kurz aus Testzwecken, hat es dann nach 4 Einnahmen doch sein lassen obwohl ca. 20 Einnahmen normal sind.

    Nachweisbar also ja. Somit besser keine Unterschrift leisten und Arztbesuch vorläufig vermeiden???

    Recht auf körperliche Unversertheit!!!

    Kann dann ein Arztbesuch befohlen werden aufgrund des Verdachts.

    Ist der Verdacht hier ausreichend vorhanden. Bei Drogen denke ich würde es reichen aber es geht hier nicht um eine Straftat wie es die Einnahme von Drogen ist sondern lediglich um Missbrauch eines Medikamentes sowie Verstoß §17 abs 4 pflicht zur gesunderhaltung.

    reicht das um den arztbesuch zu befehlen!?!?

    oder kann so etwas aufgrund der Grundlage niemand befehlen?

    danke

  2. #2
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    Wie intensiv testen die?

    Kann sich das jemand vorstellen?

    Danke

  3. #3
    Flex Leser Avatar von Devil24
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    Der Rahmen der körperlichen Unversehrtheit wird nicht gesprengt - es reicht ein Urintest

  4. #4
    Discopumper/in Avatar von Janine87
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    Zitat Zitat von Devil24
    Der Rahmen der körperlichen Unversehrtheit wird nicht gesprengt - es reicht ein Urintest
    Aber ja. Im Gegensatz zur Blutuntersuchung kann eine Urinprobe nicht gegen den Willen des Beschuldigten erzwungen werden. (Keiner Ausflug: Drogen etc. sind im Urin wesentlich besser nachweisbar, als im Blut. Daher geben nur Vollhonks bei der Polizei freiwillig eine Urinprobe ab )

    Dein zuständiger Truppenarzt kann einen solchen Test nicht gegen Deinen Willen durchführen. In der Regel läuft das ganze so ab: (Hier am beispiel eines BTM-Vergehens)

    Es ist finanziell nicht machbar, jeden Rekruten auf Drogen zu testen. Daher wird bei der Einstellungsuntersuchung (je nach Motivation des SA) gefragt, ob der zu Untersuchende mit einem Drogentest einverstanden ist. Wird diese Frage bejaht, dann ist der Test uninteressant. Verdächtig machen sich die, die bei dieser Frage rumdrucksen oder den Test ablehnen. Bei denen wird dann gebohrt um sie zu einer Zustimmung zu bewegen. Ist der Test dann positiv, oder lehnt der Rekrut beharrlich ab, so darf das Ergebnis dennoch dem Disziplinarvorgesetzten nicht mitgeteilt werden, da ja die ärztliche Schweigepflicht gilt. Der Rekrut bekommt eben nur eine Bescheinigung, dass er kein KFZ-führen und keine Waffe bedienen darf. Was das heißt, kann sich dann jeder ausmalen.

    Wenn Du allerdings in einem sicherheitsrelevanten Bereich tätig bist oder sein willst, dann könnte ich mir vorstellen, dass Du wegen der Lüge Deinem Arbeitgeber gegenüber ein Problem bekommst. Auf die Frage nach dem Doping hätte ich eher auf den Drang nach besseren körperlichen Leistungen innerhalb der BW verwiesen. Damit hättest Du den Konsum zugegeben, aber niemand hätte Dir einen Strick daraus gedreht. "Pflicht zur körperlichen Gesunderhaltung" ist doch ein Witz, wenn am Wochenende alle saufen gehen bis zum Verlust der Muttersprache.

  5. #5
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    Was macht man mit den Rauchern und Säufern bzgl. körperlicher Unversehrtheit
    Bin mir jedoch sicher das man in der BW den Arzt aufgrund einer Vorschrift von der Schweigepflicht enbinden kann, denn beim Bund ticken die Uhren noch anders! Das wird dem Chef mitgeteilt aber 1000%!

  6. #6
    Discopumper/in Avatar von Janine87
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    Zitat Zitat von alliZ
    Was macht man mit den Rauchern und Säufern bzgl. körperlicher Unversehrtheit
    Bin mir jedoch sicher das man in der BW den Arzt aufgrund einer Vorschrift von der Schweigepflicht enbinden kann, denn beim Bund ticken die Uhren noch anders! Das wird dem Chef mitgeteilt aber 1000%!
    Logisch kann man den Arzt von seiner Schweigepflicht entbinden. Man MUSS aber eben nicht. Der Chef bekommt das Ergebnis eines Drogentests nicht mitgeteilt - höchstens in Form von Fehlerziffern, die aussagen, was der Soldat alles aus gesundheitlichen Gründen nicht darf. Wenn er dann nicht mehr schießen und fahren darf, dann kann sich der Disziplinarvorgesetzte ausmalen, warum - er bekommt das Ergebnis aber nicht direkt vom Arzt mitgeteilt. Wahrscheinlich wird der Soldat dann bei seinem Chef antanzen müssen und es wird versucht, Druck auf ihn aufzubauen, damit er den Konsum zugibt. Tut er dies aber nicht, bleibt es bei den Fehlerziffern und der Drogenkonsum wird nicht offiziell.

  7. #7
    75-kg-Experte/in
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    Gehen wir mal weg vom Drogenkonsum! Thema waren Roids! Ich bin mir sicher eine Vorschrift der BW kann die SWchweigepflicht des Arztes aushebeln, somit wird mit Sicherheit auch der dizi.Vorgesetzte informiert!

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