Der Threadersteller hat nach der Nachweisbarkeit von Dopingpräparaten und die Folgen bei der BW gefragt. Die korrekte Antwort auf diese Frage ist, dass selbst wenn der Truppenarzt auf diese Präparate testet, das Ergebnis der Untersuchung nicht an den Disziplinarvorgesetzten weitergegeben werden darf, wenn der Soldat dem nicht zustimmt.







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