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to hell with god
 Zitat von Schabernack
Nochmal deutlich: Schnauze halten und Anwalt nehmen.
Das gilt eigentlich immer, ruckzuck verplappert man sich aus Versehen und ist nachher der Dumme.
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also solange man nicht aufgefordert wird direkt vor gericht zu erscheinen kann man die komplett ignorieren? auch wenn die klingeln oder einen auf´s revier bestellen?
ist das nicht strafbar?
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Discopumper/in
Nimm Dir einen Anwalt, ist das Beste was Du machen kannst, wenn es so weit ist. Sonst bist Du nachher der Dumme, so ist das leider bei uns.
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Sportstudent/in
 Zitat von Gugy
also solange man nicht aufgefordert wird direkt vor gericht zu erscheinen kann man die komplett ignorieren? auch wenn die klingeln oder einen auf´s revier bestellen?
ist das nicht strafbar?
Als Beschuldigter hast du keinerlei Mitwirkungspflicht an deiner Strafverfolgung, abgesehen der Pflicht, auf Befragen deine Personalien anzugeben.
Das Einschalten eines Anwalts hat den Vorteil, dass dieser die Akten einsehen kann.
Als Zeuge sieht das anders aus. Bei der Polizei hast du keine Erscheinungspflicht, wohl aber bei einer Ladung der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts.
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 Zitat von Pathologist
Das gilt eigentlich immer, ruckzuck verplappert man sich aus Versehen und ist nachher der Dumme.
Richtig, und nicht von der Polizei belabern lassen, die wollen nämlich das Du auf dem Revier aussagst, und nicht bei einem Anwalt. Hatte das auch schon, selbst wenn Du nur Zeuge bist werden die richtig penetrant und behaupten du darfst nicht über einen Anwalt aussagen.
Der Vorteil eines Anwalt ist eben, dass er Einblick in die Aussagen der anderen beteiligten bekommt. Daraus entwickelt sich dann eben eine mögliche Strategie.
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