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Hybrid-Darstellung

  1. #1
    Eisenbeißer/in
    Registriert seit
    23.11.2008
    Beiträge
    652
    also solange man nicht aufgefordert wird direkt vor gericht zu erscheinen kann man die komplett ignorieren? auch wenn die klingeln oder einen auf´s revier bestellen?

    ist das nicht strafbar?

  2. #2
    Discopumper/in Avatar von Saikz
    Registriert seit
    26.04.2009
    Beiträge
    150
    Nimm Dir einen Anwalt, ist das Beste was Du machen kannst, wenn es so weit ist. Sonst bist Du nachher der Dumme, so ist das leider bei uns.

  3. #3
    Sportstudent/in Avatar von macmeier
    Registriert seit
    09.01.2010
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    1.306
    Zitat Zitat von Gugy
    also solange man nicht aufgefordert wird direkt vor gericht zu erscheinen kann man die komplett ignorieren? auch wenn die klingeln oder einen auf´s revier bestellen?

    ist das nicht strafbar?
    Als Beschuldigter hast du keinerlei Mitwirkungspflicht an deiner Strafverfolgung, abgesehen der Pflicht, auf Befragen deine Personalien anzugeben.

    Das Einschalten eines Anwalts hat den Vorteil, dass dieser die Akten einsehen kann.

    Als Zeuge sieht das anders aus. Bei der Polizei hast du keine Erscheinungspflicht, wohl aber bei einer Ladung der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts.

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