Als Beschuldigter hast du keinerlei Mitwirkungspflicht an deiner Strafverfolgung, abgesehen der Pflicht, auf Befragen deine Personalien anzugeben.Zitat von Gugy
Das Einschalten eines Anwalts hat den Vorteil, dass dieser die Akten einsehen kann.
Als Zeuge sieht das anders aus. Bei der Polizei hast du keine Erscheinungspflicht, wohl aber bei einer Ladung der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts.







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