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Hybrid-Darstellung

  1. #1
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    Ich brauche Rat, am besten von ein paar OT Menschen die mit sowas erfahrung haben....
    ich hab mit genau solchen sachen keine erfahrung, aber für rechtliche fragen kannste auf jurathek.de gehen.
    Situation:

    Disco 5 uhr morgens, vor dem Eingang, ein Kollege liegt am Boden wird von 3 Leuten geschlagen. Anderer Freund (kräftiger BBer) geht auf einen der drei los und haut ihm eine aufs Mowl. Nase blutet, Stirn auch, BBer ist extrem besoffen. Streitet weiter wird aber zurückgehalten. Zieht dann einfach ab und geht zu einem Kumpel pennen.
    sah der andere den schlag kommen? wurde der andere irgendwie vorgewarnt? hat BBler versucht den anderen beiseite zu schubsen, was mit seiner kraft recht viel erfolg gehabt hätte? war er RICHTIG dicht?
    5:30 anderer Kollege wird am Handy von der Polizeit angerufen "Können Sie mir sagen wo der Herr XY ist, und was er getan hat?" - Keine Ahnung
    Haben sie seine nummer? - Keine Ahnung
    Sind sie besoffen? - Ja.
    - Ende
    warum habt ihr die bullen ned gerufen??? sollte sich doch rumgesprochen haben, dass so typen die in überzahl auf einen draufgehen und verlieren, am end zu den bullen heulen gehen.

    Genauere Schäden sind nicht bekannt.

    Es gibt eine Überwachungskamera in der Nähe

    2 Nüchterne Türsteher und viele betrunkene Augenzeugen
    betrunken ist irrelevant, solang sie unabhängig sind und in etwa das gleiche aussagen, würd ich meinen...
    Wie soll der BBer XY vorgehen, wenn die Polizei vor der Matte steht?

    1 Sagen dass er nichts mehr von dem Ganzen weiß?
    2 einen auf Notwehr machen?
    3 Gestehen?

    Angenommen die Nase wäre gebrochen und BB XY Jugendlich und Schüler, keine Vorstrafen, womit ist zu rechnen?
    er soll von seinem recht auf aussageverweigerung gebrauch machen und nen anwalt fragen. alles andere wär sinnlos.

  2. #2
    Eisenbeißer/in
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    n augenzeuge hat heute was noch viel witzigeres berichtet...

    Der Typ will jetzt sein eigenes opfer (den der von 3 geschlagen wurde) anzeigen

    Weil ihm der ein paar schrammen angehängt hat, wer wirklich angefangen hat hab ich noch immern ich herausgefunden.

    naja in dem Fall wird bb xy als zeuge geladen, falls das so sein sollte wird er schweigen.


    Zum thema warum regelt die Polizei nichts vor ort? ja wie den wenn alle weg sind?

    xy war massiv besoffen, hat sein opfer, nicht vorgewarnt sah keinen schlag kommen. An Wegreissen dachte nieman, sofort Faust ins Gesicht.

    Schäden sind bekannt, Ordentliche schramme im gesicht also über auge, bisschen bei der nase + stirn. geblutet halt.

  3. #3
    Gesperrt
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    n augenzeuge hat heute was noch viel witzigeres berichtet...

    Der Typ will jetzt sein eigenes opfer (den der von 3 geschlagen wurde) anzeigen

    Weil ihm der ein paar schrammen angehängt hat, wer wirklich angefangen hat hab ich noch immern ich herausgefunden.
    ich würd ned drüber lachen...ein kollege hat sich mal von 2 mitbürgern nix gefallen lassen und einem den zahn ausgeschlagen obwohl die angefangen haben...kollege musste zahlen, weil er ned beweisen konnte, dass die angefangen haben. des verständnisseshalber: augenzeuge=typ, der anzeige erstatten will gegen eigenes opfer?
    naja in dem Fall wird bb xy als zeuge geladen, falls das so sein sollte wird er schweigen.
    vor gericht wird das aber ned gehen...er könnte höchstens auf seinen alk-konsum verweisen. es sei denn, er ist mitm angeklagten verwandt.

    Zum thema warum regelt die Polizei nichts vor ort? ja wie den wenn alle weg sind?
    hätt gelangt, wenn ihr nachweisbar die bullen gerufen habt...warum? weil normalerweise opfer oder leute, die sich keiner schuld bewusst sind, bullen rufen, täter jedoch ned.
    xy war massiv besoffen, hat sein opfer, nicht vorgewarnt sah keinen schlag kommen. An Wegreissen dachte nieman, sofort Faust ins Gesicht.
    will ned von mir auf nen richter schließen, aber falls der weggestoßene im Vgl. zum bbler ein strich in der landschaft ist, dann könnte der richter fragen, ob ein einfaches wegschubsen, auch im suff, ned gelangt hätt.

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