Vormundschaft gibts nur für Minderjährige. Eine Betreuung braucht einen richterlichen Beschluss und der wird unter Berücksichtigung des GGs (Recht auf Selbstbestimmung) nicht ohne weiteres ausgestellt. Meine Mutter hat bspw. für meine demente Oma trotz triftigen Grundes (Hausverkauf) und ihres Einverständnis eine Absage bekommen...
Was bezeckt das Kind denn mit der "Vormundschaft"?
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