Zitat Zitat von macmeier
Es gibt in Deutschland seit 1992 keine Vormundschaft für Volljährige mehr. Es gibt nur noch die rechtliche Betreuung. Und dies kann nur durch ein Gericht auf Antrag verfügt werden.
hat sich erledigt

Lt. Auskunft Bezirkshauptmannschaft Bregenz, "ohne das Einverstaendis aller Kinder, kann keines dieser Kinder das Kommando uebernehmen"

Danke euch!