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  1. #41
    75-kg-Experte/in Avatar von Frau Bayersdorf
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    Zitat Zitat von Hiroshige
    Gibt bessere Wege schnell an Geld zu kommen.
    Bitte ausführlicher werden #popcorn

  2. #42
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    Zitat Zitat von da_andi
    Wichsen macht doch garkeinen keinen Spaß wenns nicht sinnlos ist...
    Wieso denn sinnlos, ändi? Die Prostata dankt's.

  3. #43
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    Zitat Zitat von Frau Bayersdorf
    Bitte ausführlicher werden #popcorn
    Probandenstudien

  4. #44
    Discopumper/in
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    Zitat Zitat von Frau Bayersdorf
    Bitte ausführlicher werden #popcorn
    Vielleicht was ganz verrücktes: Arbeiten
    Gibt gut Geld und wenn man sich den "richtigen" Job sucht, dann kann man sogar ohne Zwänge in Ungarn Samen spenden

    Die Identität des Spenders muss die Samenbank übrigends auch z. B. bei schweren Erbkrankheiten des Kindes offenlegen. Dann ist es wieder möglich, dass die Vaterschaft gerichtlich angeordnet wird. Darauf hätte ich gar keinen Bock.

  5. #45
    Power User Avatar von da_andi
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    Zitat Zitat von moogle
    Wieso denn sinnlos, ändi? Die Prostata dankt's.
    Ja gut, hat positive Nebeneffekte. Die unterhaltsame Art von Gesundheitsvorsorge.

    Aber so hab ich das eigentlich nicht gemeint, ich denke, das ein wesentliches Kernelement der Masturbation der egoistische Part ist.
    Sowas ist ist nur einem selbst geschuldet, eine rein intrinsische Art der Motivation.
    Wenn man sowas macht nur um den Nachbarn zu beeindrucken, die Quartalszahlen von Tempo aufzubessern oder um ein paar Kampf-Lesben zu ihrem Kind zu verhelfen wird daraus schon wieder eine Pflicht, das macht doch keinen Spaß...

  6. #46
    Flex Leser Avatar von Schiffsjunge
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    Zitat Zitat von BlaZn
    Man kann auch gerne mal Unterhalt rückwirkend zahlen. Nur mal so zur Info.
    Ja, man muss eventuell rückwirkend Unterhalt zahlen, aber nur rückwirkend bis zu dem Zeitpunkt, ab dem man von der Unterhaltsverpflichtung wusste. Die ersten 18 Jahre demnach also nicht, Campi hat recht.
    "Der Islam gehört auf den Müllhaufen der Geschichte. Diese Gotteslehre eines unmoralischen Beduinen, ist ein verwesender Kadaver, der unser Leben vergiftet." Mustafa "Atatürk" Kemal

  7. #47
    Eisenbeißer/in Avatar von rassekater
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    Zitat Zitat von LP22
    wenn das so wär' würde ich ganz leicht millionär werden


    PFFFFFFF... Anfänger!

  8. #48
    Gesperrt Avatar von LP22
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    Zitat Zitat von Schiffsjunge
    Ja, man muss eventuell rückwirkend Unterhalt zahlen, aber nur rückwirkend bis zu dem Zeitpunkt, ab dem man von der Unterhaltsverpflichtung wusste. Die ersten 18 Jahre demnach also nicht, Campi hat recht.
    § 1613

    Unterhalt für die Vergangenheit.

    (1) Für die Vergangenheit kann der Berechtigte Erfüllung oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung nur von dem Zeitpunkt an fordern, zu welchem der Verpflichtete zum Zwecke der Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs aufgefordert worden ist, über seine Einkünfte und sein Vermögen Auskunft zu erteilen, zu welchem der Verpflichtete in Verzug gekommen oder der Unterhaltsanspruch rechtshängig geworden ist. Der Unterhalt wird ab dem Ersten des Monats, in den die bezeichneten Ereignisse fallen, geschuldet, wenn der Unterhaltsanspruch dem Grunde nach zu diesem Zeitpunkt bestanden hat.

    (2) Der Berechtigte kann für die Vergangenheit ohne die Einschränkung des Absatzes 1 Erfüllung verlangen

    1. wegen eines unregelmäßigen außergewöhnlich hohen Bedarfs (Sonderbedarf); nach Ablauf eines Jahres seit seiner Entstehung kann dieser Anspruch nur geltend gemacht werden, wenn vorher der Verpflichtete in Verzug gekommen oder der Anspruch rechtshängig geworden ist;
    2. für den Zeitraum, in dem er
    a) aus rechtlichen Gründen oder
    b) aus tatsächlichen Gründen, die in den Verantwortungsbereich des Unterhaltspflichtigen fallen,
    an der Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs gehindert war.

    (3) In den Fällen des Absatzes 2 Nr. 2 kann Erfüllung nicht, nur in Teilbeträgen oder erst zu einem späteren Zeitpunkt verlangt werden, soweit die volle oder die sofortige Erfüllung für den Verpflichteten eine unbillige Härte bedeuten würde. Dies gilt auch, soweit ein Dritter vom Verpflichteten Ersatz verlangt, weil er anstelle des Verpflichteten Unterhalt gewährt hat.
    sehr viele juristische Feinheiten, um hier eine Pauschalaussage zu bringen (um die es hier, nebenbei bemerkt, sowieso nicht ging).
    man muss nur von Anfang an seine Ansprüche "geltend machen", schon sieht das wieder ganz anders aus

  9. #49
    Sportstudent/in Avatar von boete
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    So, wollte gerade dort anrufen und ein Beratungsgespraech vereinbaren, leider schon geschlossen. Mache das naechste Woche, werde dann berichten wie der Onkel Doc auf meine Fragen bzgl. Unterhalt usw. reagiert.

  10. #50
    Fiese Fratze Avatar von Frame77
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    nimms nicht persönlich, aber...

    wie abgebrannt/verzweifelt/wasweissichwas kann man eigentlich sein, dass man sein sperma verkaufen will?

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