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Hybrid-Darstellung

  1. #1
    Flex Leser Avatar von Steffen L.
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    in dem urteil geht es um einen rheumakranken. das stand auch im attest drin.

    bei den meisten "gefälligkeits"attests steht nur "ist auf unbestimmte zeit sportuntauglich"

    das reicht leider nicht.

    die erkrankung muss nicht im atest stehen, schon klar. und es geht den studiobesitzer nichts an. aber wenn dann irgendwann als letzte instanz vor gericht raus kommt, dass das mitglied sich den rücken verhoben hat und deswegen "auf unbestimmte zeit" kein sport machen konnte, wird die rechtssprechung etwas anders aussehen.....
    ...hat das System verstanden.

  2. #2
    Sportbild Leser/in
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    auf dem attest steht nie welche krankheit die person jetzt hat.

    du kannst es auf einen prozess hinaus laufen lassen, bei der der arzt von seiner schweigepflicht entbunden werden kann.

    ich würde es einfach auf einen prozess anlegen lassen.

  3. #3
    Discopumper/in
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    Für die übliche Standartverarsche die von den Kunden kommt empfehle ich:

    "Handbuch für Fitness- und Freizeitanlagenbetreiber" von Hans A. Geilser

    Da sind einige Beispiele, Schriftsätze, Antwortschreiben und Urteile aufgeführt um sich viel Zeit und Ärger zu ersparen.

    Nein ich bekomme nichts für den Tipp.

  4. #4
    Discopumper/in
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    die wenigsten Krankheiten verhindern Sport komplett.
    Bei den meisten ist abgestimmte und ausgewogene körperliche Betätigung sogar der Heilung förderlich.

    D.h. wenn man entsprechende fachliche Betreuung hat sollte man in den meisten Fällen vor Gericht damit durchkommen. Sollte die Krankheit nur kurfristig einschränken gibt es noch die Pause für zB 1 Jahr und dann Fortsetzung des Vertrages.

  5. #5
    Neuer Benutzer
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    16
    Das seh ich ja genauso. Ich habe letztens ein Attest eingereicht bekommen, auf dem stand, dass die Kundin an Hypertonie leidet, also Bluthochdruck (die Frau ist stark übergewichtig). Hier sollte auf gar keinen Fall gefördert werden, dass sie mit ihrem A**** zu Hause bleibt und weiterhin Chips in sich reinschaufelt. Von daher habe ich sie auch nicht aus dem Vertrag raus gelassen. Aber... auch wenn die Heilung der meisten Krankheiten mit richtiger Bewegung ermöglicht wird, so stellt es doch in einigen Fällen einen Nachteil für den Kunden dar d.h. der Kunde kann nicht mehr die gesamte Sporteinrichtung nutzen, was einen massiven Nachteil darstellt weswegen ein Sonderkündigungsrecht besteht (bitte korrigiert mich wenn ich falsch liege). Pause ist klar, nur wenn der Kunde auf Dauer keinen Sport mehr machen darf, ist man machtlos. Ich habe mir jetzt das Buch von Geilser bestellt, mal schauen was der so schreibt (Danke für den Tipp Na Maste!)

  6. #6
    Eisenbeißer/in Avatar von Dream
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    Die aktuelle Rechtssprechung berechtigt NICHT zur Kündigung per attest.
    ______________

    Musterbrief

    Liebe....!

    Wir haben Dein Attest erhalten.
    Solch ein Attest berechtigt Dich allerdings nicht zur Auflösung Deines Vertrages.

    Hier die aktuellen Rechtssprechungen dazu: Vgl. nur LG Frankenthal 2 S 450/03; LG Hildesheim 1 S 68/04; LG Dessau 1 S 113/05; Beschluss LG Meiningen 4 S 236/06; AG Bielefeld 41 C 1234/04; AG Büdingen 2 C 639/02; AG Coesfeld 11 C 408/04; AG Geldern 14 C 497/05; AG Grünstadt 1 C 166/03 .

    Eine außerordentliche Kündigung von Fitnessverträgen ist nur dann zulässig, wenn das Mitglied so schwer erkrankt ist, dass es lebenslang überhaupt keine Leistungen des Fitnessclubs mehr in Anspruch nehmen kann.

    Ein Attest muss konkret aufzeigen, wie lange der Genesungszeitraum andauert.
    In diesem Fall kannst Du Deine Mitgliedschaft für den Genesungszeitraum stilllegen.
    Die Ruhezeit hängt sich an die Laufzeit an.

    Bitte sende uns ein gültiges Attest, damit wir Dich für den Genesungszeitraum still legen können.

    Wir behalten uns vor Dein Attest an die Kassenärztliche Vereinigung zwekcs prüfung weiterzuleiten.



    Mit sportlichen Grüßen
    ________________

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