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OK anscheinend kam da was falsch rüber.
Ich möchte niemandem abziehen oder so.
Ich habe ein Vorbereitungsjahr gemacht bei Uni A fürs Medizinstudium.
Jetz mache ich demnächst das Medizinstudium bei Uni B.
In der Zwischenzeit würde ich gerne trainieren und frage deshalb, ob das so möglich wäre (nach Vertrag sicher, nur möchte ich wissen, obs Probleme gibt, wenn mans 2x innerhalb von nem Jahr macht).
Das hat nix mit abziehen oder so zu tun, ich möchte einfach trainieren und zahle ja Monatsbeitrag, weiß jetz nicht, warum du da sowas reininterpretierst.Das Studio hat ja keinen Nachteil.
Das Problem ist, bei uns gibt es NUR den Jahresvertrag oder 5€/Training.Ich habe bereits im persönlichen Gespräch gefragt, ob man einen Sondertarif für die Zeit ausmachen könnte, geht nicht.
Und ich werde das auch nicht nächstes Jahr nochmal machen, da ich vorhabe das Medizinstudium zuende zu machen.
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Wie wär's mit fragen und erklären? 
Als ob die zu paar Euro mehr in der Kasse nein sagen.
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Flex Leser
seltsames studio, dasdas geld einfach sausen lässt....
für sonderdeals ist baren im voraus für 3 monate nicht verkehrt.
wenn der studiobesitzer schon direkt sagt, dass es NUR den jahresvertrag gibt, dann kann es schon sein, dass er dich nicht nach 3monaten rauslassen will.
aber eigentlich lacht bares ja immer.
hab in meinem studio den preis für den jahrestarif für 6monate gegen bares im voraus bekommen; ohne vertrag, ohne alles.
wäre ohne vorauszahlung auch nicht möglich gewesen.
just try it.
...hat das System verstanden.
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Sportstudent/in
Eine Immatrikulationsbescheinung ist kein Kündigungsgrund.
Gründe die zur außerordentlichen Kündigung berechtigen sind u.a.:
Eine dauerhafte Erkrankung, die bei Vertragsschluss nicht bekannt war und dazu führt, dass der Kunde am Training nicht teilnehmen kann. Die Krankheit muss im Streitfall durch ärztliches Attest nachweisbar sein.
Eintritt einer Schwangerschaft
Die Einberufung in die Bundeswehr
Der Umzug des Kunden in einen anderen Ort oder weit entfernten Stadtteil, zumindest wenn sich dadurch der Anfahrtsweg zum Fitness-Studio um 30 km und mehr erhöht. Im Einzelfall kann auch eine geringere Entfernung ausreichend sein.
im Übrigen gibt es natürlich kein "Limit" für Kündigungen, maßgeblich ist immer nur das Vorliegen eines Kündigungsgrundes und die frist- und formwirksame Ausübung des Kündigungsrechts.
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"Der Umzug des Kunden in einen anderen Ort oder weit entfernten Stadtteil, zumindest wenn sich dadurch der Anfahrtsweg zum Fitness-Studio um 30 km und mehr erhöht. Im Einzelfall kann auch eine geringere Entfernung ausreichend sein."
Ich denke 600km sind ausreichend
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Flex Leser
brauchst dann aber eine meldebescheinigung
...hat das System verstanden.
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