Eine Immatrikulationsbescheinung ist kein Kündigungsgrund.
Gründe die zur außerordentlichen Kündigung berechtigen sind u.a.:
Eine dauerhafte Erkrankung, die bei Vertragsschluss nicht bekannt war und dazu führt, dass der Kunde am Training nicht teilnehmen kann. Die Krankheit muss im Streitfall durch ärztliches Attest nachweisbar sein.
Eintritt einer Schwangerschaft
Die Einberufung in die Bundeswehr
Der Umzug des Kunden in einen anderen Ort oder weit entfernten Stadtteil, zumindest wenn sich dadurch der Anfahrtsweg zum Fitness-Studio um 30 km und mehr erhöht. Im Einzelfall kann auch eine geringere Entfernung ausreichend sein.
im Übrigen gibt es natürlich kein "Limit" für Kündigungen, maßgeblich ist immer nur das Vorliegen eines Kündigungsgrundes und die frist- und formwirksame Ausübung des Kündigungsrechts.







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