danke für euer mitleid - aber trost brauch ich eigentlich nicht!

wäre an fakten interessiert!

soweit ich weiss ist es ja auch beim autoverleih so, daß das auto im einwandfreien zustand verliehen werden darf und der halter - also nicht der fahrer dafür verantwortlich ist!

ist dies bei einem studiovertrag genauso anzusehen?