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  1. #11
    Discopumper/in
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    Health Claim Verordnung schreibt nicht vor aus was ein Produkt bestehen muss.

    Health Claim heißt übrigens auf Deutsch: Gesundheitsbezogene Angabe

    und darum geht es in dieser Verordnung.

    es wird viel Unsinn bzw falsches bezüglich dieser Verordnung verbreitet.

  2. #12
    Sportstudent/in
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    Zitat Zitat von spiderschwein77
    100% Whey muss auch aus 100% whey bestehen,also gibt es bald Scitec Whey z.b. für nen appel und nen ei weil die alle ihre lager räumen.Die Verordnung tritt am 1.1 ein und bis 28.02 muss alles aus den lagern raus .Also wer nen schnäppchen machen will sollte bis mitte feb mal warten
    Zink höchstmenge soll bei 10g liegen
    Genaueres wissen die Händler auch nicht weil die Verordnung recht schwammig bzw die umsetzung fast unmöglich ist.Teilweise werden auch nur doierungsdosen bei pulver halt runter gestuft
    Was ein Quatsch. 100% Whey bedeutet nur, dass das Protein das enthalten ist aus 100% Whey besteht und nicht aus 99% Whey und 1% Egg oder so.
    Es geht um gesundheitsbezogene Aussagen die geprüft wurden und somit zugelassen sind. ZB darf niemand schreiben, dass man mit 10g BCAAs 5kg Muskeln aufbaut, da BCAAs keine Muskeln aufbauen ohne EAAs...

  3. #13
    75-kg-Experte/in
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    Stimmt leider nicht. Unterhaltet Euch mal mit ein paar Händlern. Aber naja, wir werden es sehen.

  4. #14
    Eisenbeißer/in Avatar von spiderschwein77
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    Zitat Zitat von Rennschnecke
    Stimmt leider nicht. Unterhaltet Euch mal mit ein paar Händlern. Aber naja, wir werden es sehen.
    Das war ne grobfassung von einen kollegen der bei einen größeren laden arbeitet.
    Die ordnungsämter haben denen ne frist von 3 monate eingeräumt um die lager zu räumen

  5. #15
    75-kg-Experte/in
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    Dann ist das jedoch eine Ausnahme.
    De facto ist die Verordnung ab dem 14.12 gültig. Beschlossen wurde sie irgendwann im Sommer, so dass es eine Übergangsfrist von 6 Monaten gab.

  6. #16
    Neuer Benutzer
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    So ist ca. der Wortlaut:
    Aufgrund der Health Claim Verordnung der (EG) Nr.1924/2006 und (EU) Nr. 432/2012 der Kommission vom 16. Mai 2012 sind gesundheitsbezogene Angaben zu Lebensmitteln, die dort nicht gelistet sind, verboten.
    Ab dem 14.12.12 muss diese Verordnung in ganz Europa umgesetzt sein, das bedeutet die Anwälte und Abmahnvereine haben freie Fahrt. Ich denke alle Amerikanischen Produkte und auch viele Deutsche sind massiv von Abmahnungen betroffen und wie schon in der Vergangenheit immer mindestens im Fünfstelligen Bereich. Meines Wissens nach gibt es keine Aufbrauchfristen mehr nach dem 14.12.12. Besser noch mal sich schnell eindecken.

  7. #17
    Sportstudent/in Avatar von cryoanabolics
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    zum hau weg preis wird es nix geben weil die firmen die ware z.t. teil mit edding überkritzeln

    die heiklen textpassagen wohlgemerkt

  8. #18
    Eisenbeißer/in Avatar von spiderschwein77
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    Zink darf aber z.b. nur noch 10 mg geben und keine 50 mg mehr,nur so als bleistift

  9. #19
    Sportstudent/in
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    Ja, Scitec hat ihr Produkt ZMA in ZMB6 umbenannt...

  10. #20
    Sportbild Leser/in Avatar von SiLLiNsKy
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    Die Umnennung von ZMA in ZMB6 hat rein GAR NICHTS! mit der HC Verordnung zu tun... immer dieses Halbwissen.

    Musclepharm z.B. hat sein ZMA Produkt auch umgenannt und viele Weitere werden folgen, das liegt aber daran, dass der Namensrechte Inhaber für "ZMA" zur Zeit mit fetten Abmahnungen oder Lizenzgebühren droht, wenn ein Hersteller diese Bezeichnung benutzen möchte.

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