Tierische Nebenprodukte sind Schlachtabfälle ebenso wie tote, also verendete, nicht geschlachtete Nutztiere oder tote Heimtiere. Auch Küchen- und Speiseabfälle, tierische Gülle und Milch, die nicht zum menschlichen Verzehr bestimmt ist, fallen darunter. Statt wie bisher in Tierkörper, Tierkörperteile und Erzeugnisse werden Tierische Nebenprodukte jetzt in drei Hygienekategorien eingeteilt. Für das Material jeder Kategorie werden bestimmte Verarbeitungs- bzw. Beseitigungsmöglichkeiten festgelegt, die von der Verwertung in Tierfutter über Vergärung in Biogasanlagen bis zur Deponierung und „thermischen Verwertung“, also Verbrennung, reichen.
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Tierische Nebenprodukte der Kategorie 3 sind dagegen Stoffe, die hygienisch einwandfrei sein müssen, so dass von Ihnen keine Gefährdung für die Gesundheit von Mensch und Tier ausgeht. Zu ihnen zählen Schlachtnebenprodukte wie Häute, Hufe, Hörner, Borsten, Federn usw. von schlachttauglichen Tieren, ferner Rohmilch, Fische oder andere Meerestiere, Küchen- und Speiseabfälle sowie überlagerte („ehemalige“, nicht mehr oder nur eingeschränkt verkaufsfähige) Lebensmittel. Unter bestimmten Bedingungen kann aus diesen Stoffen Heimtierfutter gewonnen werden. Eine wie bisher vielfältige Möglichkeit technischer Verwertung von Häuten, Hornmehl, Borsten, Federn usw. ist ebenfalls sicher gestellt. Kategorie 3-Material kann aber auch nach Zerkleinerung und Erhitzung in eine Biogas- oder Kompostieranlage eingebracht werden, es kann direkt verbrannt oder nach Verarbeitung auf eine Deponie gebracht werden. 
http://lua.rlp.de/lexikon/lexikon-t/tierische-nebenprodukte/
			
		 
	
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