Warum sollst Du Anspruch auf Schmerzensgeld haben?

Ich würde wetten, dass Du vor der Operation einen Einwilligungszettel unterschrieben hast. Auf diesem wird als Risiko auch das eines Rezidivs und eines Folgeeingriffs gestanden haben. Mit Deiner Unterschrift hast Du dieses anerkannt und zugestimmt.
Aus der reinen Tatsache, dass diese "Nebenwirkung" nun eingetreten ist, kann man nicht automatisch schließen, dass der erste Eingriff nicht oder nicht fachgerecht durchgeführt wurde.