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wo wir schon mal dabei sind,
in meiner stadt (osnabrück) gibt es zwei stodios der kette team-wof. Das eine(WOF 11) ist ca. 9km von meinem Wohnort entfernt, das andere (WOF 12) 15km. Ich hatte vor einem Jahr ein Jahresvertrag im 11er unterschrieben.
Nun mein Problem: Vor einigen Wochen haben sie das 11er dicht gemacht, weil der Pachtvertrag mit dem Besitzer des Gebäudes ausgelaufen ist oder so. Ich habe von der Sache aer erst erfahren als es schon für eine Kündigung zu spät war (Frist drei Monate). Jetzt bin ich also gezwungen drei mal die Woche die 15km zum zwölfer zu fahren und dann natürlich auch 15 km zurück. Die Entfernung zum 11er war schon so an der Grenze des Erträglichen vor allem bei diesen Spritpreisen. Aber die Strecke die ich jetzt fahren muss ist mir einfach zu weit bzw. zu teuer zumal ich student bin und nicht so viel Geld zur Verfügung habe.
Gibt es Kündigungsmöglichkeiten?
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[quote="vmaxPeter"][quote="Mario Huanna"]
 Zitat von DonGull
@ Mario Huanna
@ Mario Huanna
stimme mit dir bis auf 2 Punkte überein.
Würde als Zustellart des Briefes das Einwurfeinschreiben vorziehen,
denn wenn der Adressat das Schreiben nicht abholt, oder die Annahme verweigert wird, gilt es als nicht zugestellt.
Bei einem Einwurfeinschreiben ist das anders, weil der Brief in einen Bereich gelangt (Briefkasten), in der der Studiobesitzer gewöhnlicherweise Kenntniss von diesem erlangen kann.
Um es ganz dingfest zu machen, sollte das Schreiben vor dem Eintüten von einem Zeugen gelesen werden und dann der Umschlag geschlossen werden.
Solltest das Schriftstück persönlich vorbeigebracht werden und die Annahme wird verweigert, würde ich mir den Spass machen es dem Studiobesitzer oder einem Bevollmächtigten vor die Füße zu werfen,
denn auch dann gilt es als zugestellt. (Zeugen mitnehmen)
Grüße,
Peter
(keine Rechtsberatung, keine Gewähr auf Richtigkeit und keine Haftung)
hallo vmax
ein klitzekleines detail zur annahmeverweigerung:
es gibt da einen grundsatz, den man (zumindest der BGH ) aus §242 BGB
herleitet: die sog. ZUGANGSVEREITELUNG
da kann er sich dann auf den kopf stellen...das schreiben gilt als zugegangen.
dies gilt nicht bei benachrichtigung zur abholung bei der post.
(ausnahme hier wiederum: wenn ein postfach eingerichtet ist).
gruß
mario
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Hallo Mario,
danke für den Tip. Dieser Zusatz bei Annahmeverweigerung war mir nicht bekannt.
Mein juristisches Wissen sind Überbleibsel aus dem BWL Studium.
Wünsche dir weiterhin viel Erfolg bei meinem Traumstudium.
Vieleicht kann dein Wissen dazu beitragen, die BB Welt im Bezug auf
Vertragsrecht und Kündigungsmöglichkeiten für Mitglieder gerechter zu gestalten.
Peter
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kein problem...man hilft, wo man kann...
gruß
mario
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 Zitat von BlaMe
wo wir schon mal dabei sind,
in meiner stadt (osnabrück) gibt es zwei stodios der kette team-wof. Das eine(WOF 11) ist ca. 9km von meinem Wohnort entfernt, das andere (WOF 12) 15km. Ich hatte vor einem Jahr ein Jahresvertrag im 11er unterschrieben.
Nun mein Problem: Vor einigen Wochen haben sie das 11er dicht gemacht, weil der Pachtvertrag mit dem Besitzer des Gebäudes ausgelaufen ist oder so. Ich habe von der Sache aer erst erfahren als es schon für eine Kündigung zu spät war (Frist drei Monate). Jetzt bin ich also gezwungen drei mal die Woche die 15km zum zwölfer zu fahren und dann natürlich auch 15 km zurück. Die Entfernung zum 11er war schon so an der Grenze des Erträglichen vor allem bei diesen Spritpreisen. Aber die Strecke die ich jetzt fahren muss ist mir einfach zu weit bzw. zu teuer zumal ich student bin und nicht so viel Geld zur Verfügung habe.
Gibt es Kündigungsmöglichkeiten?
hallo BlaMe
ferndiagnosen sind immer so eine sache...vor allem, wenn die
vertraglich fixierten details nicht vorliegen.
also: keine gewähr...
eine gesetzlich vorgegebene "mindestentfernung" vom neuen wohnort
zum studio gibt es leider nicht. die gerichte haben sich bei den
entscheidungen allerdings ein wenig eingependelt...im schnitt ca. 25km.
trotzdem kommt es (bei fehlender wirksamer vertraglicher festlegung)
immer auf den einzelfall, sprich auf die zumutbarkeit an.
gib doch mal an, ob dazu etwas im vertrag steht.
interessieren würde mich auch, ob und was genau im zusammenhang mit
der nutzung der anderen "filiale" vereinbart ist.
pauschal und ohne mehr infos kann ich dir da also recht wenig seriöses sagen.
die juristerei ist halt eine komplizierte sache...
gern auch per pm
gruß
mario
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hab nochmal genauer in den vertrag geschaut. da steht tatsächlich, dass ein außerordentliches kündigungsrecht ab einer entfernung von mehr als 25 km besteht
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 Zitat von BlaMe
hab nochmal genauer in den vertrag geschaut. da steht tatsächlich, dass ein außerordentliches kündigungsrecht ab einer entfernung von mehr als 25 km besteht 
hmm...glaub mir...ich bedaure es, recht behalten zu haben.
aber...wie ich an anderer stelle schonmal sagte: ehrlich währt am
längsten.
hast du denn schonmal mit dem betreiber gesprochen? erklär ihm doch
einfach mal deine situation. sind ja nicht alles unmenschen.
zur not biete ihm eine kleine abfindung an. weiss nicht...nen hunderter oder so. manchmal klappts.
gutes gelingen.
gruß
mario
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