Wkm hat da gar nicht mal so Unrecht.

Man spricht von einer sog. Sachwalterhaftung.
Sachwalter ist, wer wegen seiner besonderen Sachkunde in hohem Maße das persönliche Vertrauen des anderen Teils in Anspruch nimmt und diesem dadurch die Gewähr für eine ordnungsgemäße insbesondere eines riskanten Geschäfts gibt = Wkm`s Fachmann .

Da könnte neben einem Schadensersatzanspruch gegen den Studioinhaber auch gegen den Trainer gem. §§ 311 III 2, 280 I, 241 II BGB drin sein, wegen der besagten Sachwalterhaftung (Schuldverhältnis mit einem Dritten der nicht Vertragspartei werden soll --> hier: der Trainer).

Alle Angaben natürlich ohne Gewähr, denn das Zivilrecht iss ja nicht so mein Ding...

MfG,
Eraser.