Zitat Zitat von MiniMe
@ Honk: Nein, du kammst dich gegenüber einem anderen Privaten NICHT auf ein Grundrecht berufen, das geht nur gegenüber dem Staat.

Es gibt da zwar auch Ausnahmen, die sog. Drittwirkung von Grundrechten, aber die greifen hier nicht.

was bitte soll das mit dem Namen Grundrecht zu tun haben?

Und ja, wenn ich ein Studio hab kann ich reinlassen wen ich will. Wenn ich ne Disse hab kann ich auch reinlassen wen ich will. Wenn ich ne Kneipe hab...

Es gibt schließlich keinen Kontrahierungszwang.
Artikel 2
[Allgemeine Handlungsfreiheit; Freiheit der Person; Recht auf Leben]
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

Artikel 3
[Gleichheit vor dem Gesetz; Gleichberechtigung von Männern und Frauen; Diskriminierungsverbote]
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
... usw.

und soweit mir bekannt ist, kann ich, wenn jemand (egal ob staat oder privat person) gegen eines dieser "grundgesetze" verstösst, rechtliche schritte ergreifen. ob es nun gewicht hat in der verhandllung, und die richter das genauso sehen mit der Entfaltung der Persönlichkeit und der Diskriminierung ist ne andere sache. ich lass mich aber von dir gern eines besseren belehren
natürlich kann er reinlassen wenn er will in disse und kneipe da greift das hausrecht. klar greift das hausrecht auch im studio aber da gibst einen vertrag zwischen beiden parteien, ist also nicht so einfach.

ist aber eigentlich alles offtopic.
ergo:
ich würde das studio wechseln.