Zitat Zitat von -saug-
Grundsätzlich ist es so das der Händler nachweisen muss das DU die Sendung erhalten hast, wie es das bei einem Päckchen machen will ist mir schleierhaft. Solange er nicht nachwisen kann das Du es erhalten hast schuldet er Dir die Ware. Das Risiko trägst Du erst wenn der Postbote es Dir übergeben hat.
Das ist nicht richtig, der Verkäufer weßt ausdrückklich auf einen Unversiicherten Versand hin, wqenn du als Kunde diese bedingungen eingehst iist es dein Problem.
Flasch. Er muss Versand nachweisen können, wie er das bei einem Päckchen machen will ist mir schleierhaft. Kann er nicht nachweisen das er es versendet hat, ist er die Ware auf jedenfall schuldig.