also das ist wohl die dümmste lösung. einfach nicht mehr zahlen - dann inkasso usw usw.Zitat von uranus
nein. besser: kündigung schreiben und kopie der meldebehörde bei legen. schließlich ist man in der beweispflicht das man auch wirklich umgezogen ist. dann das ganze - am besten persönlich abgeben und bestätigen lassen.
dann hat man den beweis das man es abgegeben hat. sollte dann natürlich noch weiter abgezoben werden - lastschrift widerrufen. außerordentliches kündigungsrecht steht dabei schon zu. glaube mal es sind so über 15 km (bitte nicht genau festlegen) gefordert.
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