Zitat Zitat von uranus
Wenn vorgenannter Aufwand gespart werden soll, würde ich einfach schriftlich eine ausserordentliche Kündigung unter Angabe des Grundes aussprechen und nicht weiter zahlen.
also das ist wohl die dümmste lösung. einfach nicht mehr zahlen - dann inkasso usw usw.

nein. besser: kündigung schreiben und kopie der meldebehörde bei legen. schließlich ist man in der beweispflicht das man auch wirklich umgezogen ist. dann das ganze - am besten persönlich abgeben und bestätigen lassen.

dann hat man den beweis das man es abgegeben hat. sollte dann natürlich noch weiter abgezoben werden - lastschrift widerrufen. außerordentliches kündigungsrecht steht dabei schon zu. glaube mal es sind so über 15 km (bitte nicht genau festlegen) gefordert.