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 Zitat von uranus
Hallo xxl69,
Wenn Du schon aus meinem Text zitierst und diesen dann kritisierst dann halte dich doch bitte auch das was ich tatsächlich geschrieben haben. Ich habe nicht einfach geschrieben nicht mehr zahlen, sondern auch vorher kündigen.
Sollte der Sudiobetreiber dann auf einer Erfüllung des Vertrages beharren, und meinen sich in der stärkeren rechtlichen Postion zu befinden und klagen zu wollen, dann kann er das ja gerne tun.
Sollte ich allerdings obwohl ich den Vertrag gekündigt habe weiter zahlen, weil sich das Sutdio querstellt, ja dann muss ich wohl klagen um mein Geld vielleicht später zurückzubekommen.
Da ziehe ich ersters eindeutig vor.
du hast schon recht das du geschrieben hast vorher kündigen. dennoch sollte schon ein "beweisstück" für den umzug mit dabei lieben. schließlich ist er derjenige der eine außerordentliche kündigung haben möchte und den grund dafür liefert. somit ist er auch verpflichtet, eine bestätigung für den umstand zu liefern. er ist in beweispflicht. wenn er einfach kündigt, aber die meldebestätigung nicht mit abgibt - dann gibt es auch keine außerordentliche kündigung. und damit hätte er dann wirklich das problem vor gericht. und dann kommen noch die kosten für anwalt gericht usw usw dazu.
daher sollte man schon warten was das studio antwortet und ob es die kündigung akzeptiert oder eben noch eine bestätigung benötigt. wenn ich alles richtig gemacht habe, dann kann ich es mir überlegen, kein geld mehr zu zahlen.
hierbei aber immer noch bedanken, das auch das studio eine gewisse readtionszeit benötigt um die kündigung auch einzugeben und wirksam werden zu lassen. oben wurden mal so 2 wochen angegeben. glaube das das schon eine gute zeit ist.
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