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Sportstudent/in
Tja, das ist eben das Problem, das die meisten Studiobesitzer bis heute nicht wirklich begriffen haben (voallem _BB77).
..ich komme schon an mein Geld...super Aussage lol ich gebe dir noch höchstens 2 Jahre als Studiobesitzer dann ist Ende im Gelände für dich ,100pro!!!
Alleine schon die lächerliche Aussage, "ich akzeptiere kein Attest mit Rückenprobs vom Allgemeinmedi."Ich glaube du überschreitest da deine Kompotenzen.... Damit kannst du vielleicht 17-18 Jährige teenis erschrecken, ich wiederrum würde dich herzhaft ausslachen und mein Konto für dich dichtmachen und es auf eine Verhandlung mit "händereiben" locker drauf ankommen lassen.
Meinst du nicht sowas spricht sich mit der Zeit rum ?
Vielleicht solltest du mal etwas umdenken und moderner wirtschaften (vorallem was verträge angeht und den Umgang mit Kunden), gerade weil du ja diese "Frühlingsmitglieder" genau kennst, die sind auch anders zu halten, bzw. sollen die nächsten Frühling wiederkommen.
Mach dir mal Gedanken, warum die alles wieder bei dir raus wollen, anstatt mit den Anwalt zu drohen.
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 Zitat von Fibotommy
Tja, das ist eben das Problem, das die meisten Studiobesitzer bis heute nicht wirklich begriffen haben (voallem _BB77).
..ich komme schon an mein Geld...super Aussage lol ich gebe dir noch höchstens 2 Jahre als Studiobesitzer dann ist Ende im Gelände für dich ,100pro!!!
Alleine schon die lächerliche Aussage, "ich akzeptiere kein Attest mit Rückenprobs vom Allgemeinmedi."Ich glaube du überschreitest da deine Kompotenzen.... Damit kannst du vielleicht 17-18 Jährige teenis erschrecken, ich wiederrum würde dich herzhaft ausslachen und mein Konto für dich dichtmachen und es auf eine Verhandlung mit "händereiben" locker drauf ankommen lassen.
Meinst du nicht sowas spricht sich mit der Zeit rum ?
Vielleicht solltest du mal etwas umdenken und moderner wirtschaften (vorallem was verträge angeht und den Umgang mit Kunden), gerade weil du ja diese "Frühlingsmitglieder" genau kennst, die sind auch anders zu halten, bzw. sollen die nächsten Frühling wiederkommen.
Mach dir mal Gedanken, warum die alles wieder bei dir raus wollen, anstatt mit den Anwalt zu drohen.
ich bin seit 16 jahren im geschäft und du scheinst es auch nicht begriffen zu haben. das kommt bei uns vielleicht 2mal im jahr vor. wenn du so clever bist sei glücklich und dann ist gut. was werde ich hier denn so angepault von dir?
es geht doch hier nicht um mich. mein studio läuft und ich habe kündigungen aufgrund von umzug und sogar im sommer neuzugänge. also lasst mich endlich hieraus.
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und da sagt man noch bb macht nicht dumm
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Sportstudent/in
Naja lassen wir das Thema.. Danke den einigen hilfreichen Antworten.
Das deutsche Rechtssystem ist einfach ein Witz was das Vertragsrecht angeht.
Beispiel1:
Handyvertrag läuft 24 Monate, egal ob ich die Karte wegschmeisse oder nicht, die Grundgebühren habe ich zu zahlen!
Beispiel2:
Sachversicherungen laufen mindestens 5 Jahren und können nicht gekündigt werden. Ausser der Gegenstand der Versicherung wurde zerstört.
Aber bei nem Fitnessstudiovertrag über 2 Jahre ist das gejammere recht gross und jeder der keine Lust mehr hat, bekommt ein Attest vom Arzt.
Armes Deutschland sag ich nur
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 Zitat von thedarkness82
Naja lassen wir das Thema.. Danke den einigen hilfreichen Antworten.
Das deutsche Rechtssystem ist einfach ein Witz was das Vertragsrecht angeht.
Beispiel1:
Handyvertrag läuft 24 Monate, egal ob ich die Karte wegschmeisse oder nicht, die Grundgebühren habe ich zu zahlen!
Beispiel2:
Sachversicherungen laufen mindestens 5 Jahren und können nicht gekündigt werden. Ausser der Gegenstand der Versicherung wurde zerstört.
Aber bei nem Fitnessstudiovertrag über 2 Jahre ist das gejammere recht gross und jeder der keine Lust mehr hat, bekommt ein Attest vom Arzt.
Armes Deutschland sag ich nur
auch handyverträge lassne sic hnach §§314bgb kündigen,nur ist es deutlich schwieriger.
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Sportstudent/in
Lord Vader
dann lies dir hier aus dem dir genannten Auszug den letzten Absatz durch. Warum haben dann wir als Betreiber nicht das selbe Recht..
§ 314 BGB Kündigung von Dauerschuldverhältnissen aus wichtigem Grund
(gesetz.bgb)
(1) Dauerschuldverhältnisse kann jeder Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.
(2) Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer Pflicht aus dem Vertrag, ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten Frist oder nach erfolglose Abmahnung zulässig. § 323 Abs. 2 findet entsprechende Anwendung.
(3) Der Berechtigte kann nur innerhalb eine angemessenen Frist kündigen, nachdem er vom Kündigungsgrund Kenntnis erlangt hat.
(4) Die Berechtigung, Schadensersatz zu verlangen, wird druch die Kündigugn nicht ausgeschlossen.
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 Zitat von thedarkness82
Lord Vader
dann lies dir hier aus dem dir genannten Auszug den letzten Absatz durch. Warum haben dann wir als Betreiber nicht das selbe Recht...
(4) ist eine kann-bestimmung!!!ob dies zur anwendung kommt,entscheidet allein das gericht. nach abwägung der interessen beider parteien, kann es auch durchaus sein,dass ein gericht dem studio schadenersatz zuspricht, obwohl der kunde nach §§314 kündigt.kommt aber selten vor.
§§314 kommt immer nach abwägung der interessen beider parteien zur anwendung.also ist der kunde vor gericht nicht automatisch immer der sieger.aber seeehr oft...
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