@Dream: Das hat nicht mal was mit dumm zu tun...
Wenn auf dem Attest steht: kein Training, dann war's das, mehr muss nicht drauf-der Rest unterliegt nämlich der Schweigepflicht und darf strenggenommen nur mit schriftlichem Einverständnis des Patienten weitergegeben werden (Diagnose etc.).
Das Attest ist juristisch ein sachverständiges Gutachten-und dagegen vorzugehen ist mehr als schwierig.
Die Ärztekammer würde sich jedenfalls kaputtlachen.
Fazit: Liegt ein Attest vor, hat der Studioinhaber genau null Chancen.
Gruss
kockie







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