@Dream: Das hat nicht mal was mit dumm zu tun...

Wenn auf dem Attest steht: kein Training, dann war's das, mehr muss nicht drauf-der Rest unterliegt nämlich der Schweigepflicht und darf strenggenommen nur mit schriftlichem Einverständnis des Patienten weitergegeben werden (Diagnose etc.).

Das Attest ist juristisch ein sachverständiges Gutachten-und dagegen vorzugehen ist mehr als schwierig.
Die Ärztekammer würde sich jedenfalls kaputtlachen.

Fazit: Liegt ein Attest vor, hat der Studioinhaber genau null Chancen.

Gruss

kockie