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Sportbild Leser/in
och menno....
(Folgender Text ist keine Rechtsberatung oder -empfehlung sondern stellt nur meine Meinung dar.)
...da hab ich mir schon die Mühe gemacht, den Kram für Dich aus dem Internet zusammenzusuchen und dann sowas. Ist doch nicht so schwer: schriftliche Kündigung ans Studio mit Hinweis auf das Urteil des Landgerichts (kannst ja ausdrucken und als Kopie beilegen). Kleine Begründung dazu, daß Dir der neue Anfahrtsweg zum Studio zu lang ist und evtl. vorhandene Lastschrift-Einzugsermächtigungen widerrufen. So würde ich es machen.
Warum Du jetzt so einen Hickhack veranstaltest mit der ganzen Rennerei ist mir unklar. Du müßtest doch langsam merken, daß die Studioheinis Dich nur verarschen.
Die Tips von wegen "sprich mit dem Studioleiter", "vernünftiger Mensch" usw. kannst Du in die Tonne treten. Wenn's ums Geld geht IMMER alles schriftlich erledigen. Denk immer dran, alle wollen nur Dein Bestes (Dein Geld)...
Gruß
Baumbart
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He baumbart,
ich als Gutmensch, glaub halt noch daran, daß sich viele Dinge in einem vernünftigem Gespräch regeln lassen und man nicht immer gleich die rechtliche Lage erläutern muss.
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@Baumbart: Bin natürlich dankbar fürs Raussuchen, aber denke auch wie bikepower, daß man auf jeden Fall erstmal ein Gespräch suchen sollte. Und eine Chance hab ich ja gleich noch. Mal sehen!
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Sportbild Leser/in
 Zitat von bikepower
He baumbart,
ich als Gutmensch, glaub halt noch daran, daß sich viele Dinge in einem vernünftigem Gespräch regeln lassen und man nicht immer gleich die rechtliche Lage erläutern muss.
Hi,
ich glaub auch dran. Aber wenn es um mein Geld geht, dann lass ich meinen Glauben in der Kirche (wo er eigentlich auch hingehört) und halte mich an das, was ich weiß.
Was spricht denn in diesem Fall gegen eine schriftliche Kündigung mit Beilage des Gerichtsurteils? Ist doch viel besser als ewiges Hinterherrenen oder mündliche Absprachen.
Selbst wenn es sich in diesem Fall mit einem mündlichen Gespräch regeln ließe, was hätte HeisseMilch denn davon?
Natürlich gibt es auch Fälle, wo ein Gespräch ein teures Gerichtsverfahren ersparen kann. Man muß eben immer abwägen. Das Leben ist schließlich kein bunter Teller 
Ciao
Baumbart
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Eisenbeißer/in
Die meisten Fitnessanlagen haben eine Umzugsklausel in den Vertragsbedingungen stehen. Check das bei Dir mal.
Z.B.
"Werden die Clubräume an einen anderen Ort verlegt, der innerhalb 20 km Entfernung zum Wohnort des Mitgliedes liegt, so bleibt die Mitgliedschaft aufrecht."
Dann hast Du beim Umzug vom Studio keine Chance aufgrund dessen auszusteigen, denn 20 km ist die Grenze des zumutbaren Anfahrweges.
Steht sowas nicht drin, kannst Du sofort deinen Vertrag auflösen.
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Sportbild Leser/in
(Haftungsausschuß: Folgender Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar, sondern gibt nur meine Meinung wieder.)
 Zitat von Dream
Dann hast Du beim Umzug vom Studio keine Chance aufgrund dessen auszusteigen, denn 20 km ist die Grenze des zumutbaren Anfahrweges.
Was Dream schreibt, stimmt nicht. In dem Urteil welches ich weiter oben schon erwähnt habe, geht es nämlich genau um den Fall, daß das Studio eine solche Klausel im Vertrag hat. Genau DAS ist nach Ansicht des Landgerichts unzulässig und daher unwirksam. Hier nochmal ein Auszug dazu von folgender Quelle: http://www.verbrauchernews.de/vertra...000005033.html :
Das Unternehmen hatte sich im Vertrag vorbehalten, den Unterrichtsort "im Bedarfsfall" zu verlegen und die Kurse in anderen Räumen im Frankfurter Stadtgebiet abzuhalten. Der Kunde dürfe wegen einer solchen Verlegung den Vertrag nicht kündigen.
Das OLG Frankfurt sah darin ein unzulässiges Recht auf eine Leistungsänderung. Das Unternehmen könne nach der Klausel frei entscheiden, wo der Sportunterricht angeboten werde, ohne auf die Interessen des Kunden Rücksicht zu nehmen. Die Größe des Stadtgebiets könne dazu führen, dass der Kunde erheblich mehr Zeit und Geld aufbringen müsse, um die Unterrichtsräume zu erreichen. Dies sei ihm nicht zumutbar. Auch sei es unzulässig, den Kunden in diesem Fall am Vertrag festzuhalten.
(Urteil des OLG Frankfurt/Main vom 20. Januar 2000, Az: 1 U 207/98)
Das Urteil selbst ist hier einzusehen:
http://www.ra-kotz.de/fitness2.htm
@Dream
Wenn sich schon jemand die Mühe macht, Gerichtsurteile nennt und auf Infos dazu verlinkt, könntest Du sie wenigstens mal lesen, bevor Du falsche Behauptungen von Dir gibst. Da haben wir mal wieder einen Fall von gefährlichem Halbwissen. Schadet mehr, als das es nutzt...
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Eisenbeißer/in
@Baumbart
Dein Fall bezieht sich auf einen Umzug in Frankfurt-City. Da sieht das überwinden einer Distance von 4 km durch die Innenstadt im Berufsverkehr wohl etwas anders aus als in einem 10.000 EW-Ort und ist deshalb nicht zu pauschalisieren.
Der Fall ist zudem aus dem Jahr 1998, das Urteil aus dem Jahr 2000....
Willkommen in der Gegenwart.
Nicht einfach alles reinziehen, was Google noch aus der Steinzeit zu bieten hat.
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Sportbild Leser/in
@Dream
Es ist nicht "mein Fall", sondern der des Landgerichts. Es ist auch generell schwierig, auf Urteile zu referenzieren, die erst in der Zukunft gesprochen werden. Daher bleibt solch einfachen Menschen wie mir und den ganzen anderen dummen Juristen auf der Welt (ausgenommen Wahrsagerjuristen und Zeitreisejuristen) nix anderes übrig, als auf vergangene Urteile zu verweisen. Das allseits bekannte Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist übrigens bereits seit dem 1. Januar 1900 in Kraft und unser Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland seit 1949. Über beides bist Du sicherlich schon hinaus, da DU ja im Gegensatz zu mir in der Gegenwart lebst.
Du bist doch Studiobesitzer, verkaufst Deine Eiweißdrinks und schrubbst ab und an durch die Dusche. Manchmal schickst Du auch lustige Fragebögen an Ärzte. Das sind übrigens die Leute, die für ihre Qualifikation ein sechsjähriges Hochschulstudium absolvieren mußten. Was hast Du eigentlich vorzuweisen? Bleib doch einfach bei Deinen Leisten und gib hier nicht Deine nicht vorhandenen juristischen Kentnisse zum Besten.
Ich nenne hier Urteil und Aktenzeichen mit Link auf den VOLLSTÄNDIGEN Text des Urteils und Du brabbelst irgend etwas von Google. Ist ja keine Schande, wenn man als Eiweißdrinkverkäufer nix von Gerichtsurteilen versteht. Dann soll man aber auch mal einfach die ****** halten können, wenn man keine Ahnung hat.
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Na ja sei mal ehrlich 4 km dürfte doch noch zumutbar sein, oder?
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Sportbild Leser/in
@Andi
Hier, lies nochmal was den Threadersteller stört. Vielleicht kommst Du dann von selbst darauf, wie schlau Deine Frage ist.
 Zitat von HeisseMilch
Studio ist nun 4 Kilometer weiter von mir entfernt,was für mich als Radfahrer schon relativ blöd is, grad im Winter, außerdem gibts nun keine vernünftige Busverbindung mehr.
Trainingsbereich viel kleiner als vorher, Geräte stehen nun ziemlich dicht nebeneinander, der Cardiobereich und vor allem der Kurzhantelbereich sind sehr eng. Außerdem fehlen nun aus Platzgründen der Kniebeugenständer, die große Schrägbank fürs Bankdrücken, alle Hanteln über 42,5 Kilo,und 3 kleine, verstellbare Schrägbänke. Zudem sind von manchen, vorher doppelt vorhanden Kurzhantelpaaren nur noch ein Paar da.Spiegel sind bis jetzt auch noch nicht vorhanden, sollen aber noch kommen.
Ausserdem sind die Luftverhältnisse auf der Trainingsfläche relativ schlecht, da es keine Lüftung oder ähnliches gibt. Nur direkt neben dem geöffneten Fenster isses ok.
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