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  1. #51
    75-kg-Experte/in Avatar von mibur
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    417
    Zitat Zitat von rds60
    Kennst Du mich? Ich denke nein, also reine Spekulation, ob ich "Entscheider" bin oder nicht. Ein gegenseitiges Bejammern in einer geschlossenen Benutzergruppe bringt es jedenfalls nicht - besonders dann nicht, wenn man am Kunden vorbei plant.
    Wie kommst du auf Bejammern? Schon mal was von Diskussionen unter Gleichen gehört? Die Motivation in einem solchen Forum etwas zu schreiben ist bei Unternehmern sicherlich eine ganz andere. In einer Gruppe, in der Studiobesitzer und Entscheider diskutieren, würden meckernde, jammernde Mitglieder bestimmt mit der Zeit auffallen. Da hatte ich keine Bedenken. Ich frage mich dann nur, was diese in so einem Forum suchen.

    Natürlich weiß ich, dass ein solches Forum nie zu Stande kommen wird, dazu wird das Medium "Forum", "Mailingliste" usw. nicht von vielen Unternehmern wahrgenommen. Wahrscheinlich haben viele aber nur keine Zeit und Bock sich auf diese Weise zu unterhalten. Warten wir es ab.

    M.

  2. #52
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    Tja ich würde mich hier auch gern mit Baumbart geistig duellieren aber ich sehe Du bist "unbewaffnet"! Trotzdem nichts für ungut.

  3. #53
    Sportbild Leser/in Avatar von Baumbart
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    Zitat Zitat von Andi
    Tja ich würde mich hier auch gern mit Baumbart geistig duellieren aber ich sehe Du bist "unbewaffnet"! Trotzdem nichts für ungut.
    Aber die deutsche Grammatik gehört offensichtlich nicht zu Deinen Waffen...

    (Wenn Du von mir im Hauptsatz in der dritten Person sprichst, mußt Du das im Nebensatz beibehalten.)

  4. #54
    Eisenbeißer/in
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    Ich find irgendwie schade daß das hier so ausufert und sich Fronten zwischen Studiobetreibern und -Kunden bilden, dabei sind doch eigentlich alle daran interessiert daß es gutgeführte Studios gibt, oder?

    Ich bin vielleicht kein Studiobetreiber, hab aber in der Branche Erfahrung und bin in einem anderen Bereich selbstständig, auch ohne Planungssicherheit und zudem noch sich ständig ändernden gesetzlichen Regelungen unterworfen.

    @mibur
    Ich will Dir ja nicht die Illusionen rauben, aber sieh Dir mal ein paar deiner Entscheider genauer an, im Hinblick auf berufliche Qualifikation, Bildung und Anzahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten die sie führen.
    Das entspricht in den allermeisten Fällen in etwa der Projektleiter- oder vielleicht Abteilungsleiterebene.

  5. #55
    Gesperrt
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    Oh entschuldige, ich wusste nicht das die Beträge hier benotet werden. Ausserdem kann man ja, nach der wiederholten Rechtschreibreform, schreiben wie man will. Man weiß ja nie ob es nächste Woche doch richtig ist.

    Die Gefahr die ich sehe bei "jeden 16 jährigen gehen zu lassen" ist, dass man als Geschäftspartner nicht mehr ernstgenommen wird und alle so denken.

  6. #56
    Eisenbeißer/in Avatar von Dream
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    Zitat Zitat von kockie
    @Dream: Das hat nicht mal was mit dumm zu tun...

    Wenn auf dem Attest steht: kein Training, dann war's das, mehr muss nicht drauf-der Rest unterliegt nämlich der Schweigepflicht und darf strenggenommen nur mit schriftlichem Einverständnis des Patienten weitergegeben werden (Diagnose etc.).

    Das Attest ist juristisch ein sachverständiges Gutachten-und dagegen vorzugehen ist mehr als schwierig.
    Die Ärztekammer würde sich jedenfalls kaputtlachen.

    Fazit: Liegt ein Attest vor, hat der Studioinhaber genau null Chancen.

    Gruss

    kockie
    Das weiß ich und die Fitnessverbände auch. Der Brief mit Infobogen geht auch nur an die Attest-Spezialisten raus, wenn es offensichtlich ein Gefälligkeitsattest ist. Und es ist tatsächlich so, dass ich von nahezu allen Ärzten den Bogen zugefaxt bzw. zugeschickt bekomme. Die Bestätigung für mich, dass es sich um ein Gefälligkeitsattest handelt. Ich bin der letzte der jemanden Schwierigkeiten macht, wenns gesundheitlich nicht mehr geht, nur vera...schen lass ich mich nicht gern.

    Wir haben viele Senioren, Leistungssportler... die immer wieder mal was haben oder sich verletzten. Die werden dann für 4, 6, 8 Wochen auch stillgelegt. Kein Thema! Nur wenn ich ein Attest bekomme, in dem ein junger Mann vom Allg. Mediziner um die Ecke ohne Röntengerät o. ä. lebenslänglich für sportuntauglich geschrieben wird, krieg ich Gelbsucht. Die Lieblingsdiagnose / fast schon Standdard-Diagnose: "...kann wegen akuten Rückenschmerzen bis auf weiteres nicht mehr trainieren" . - Lach -

    Ich hab Rechtssprechungen vorliegen, wo von den Gerichten eine eindeutige Diagnose und ein Zeitraum in den Attesten gefordert wird, um im Streitfall durch einen Gutachter / Vertrauensarzt die Angelegenheit überprüfbar zu machen.

    Ich suche die AZ und Texte raus sobald ich etwas Luft hab und stell sie mal rein.
    Hab irgendwo sogar 2 Urteile vom LG Frankenthal bezüglich der Attestgeschichte.

    Gruß
    Michel

  7. #57
    Sportstudent/in Avatar von thedarkness82
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    Andi
    bei dir steht wenigstens drin, dass es wegen Rückenbeschwerden ist.
    Wir bekommen Atteste in denen steht lediglich aus gesundheitlichen Gründen.
    Komischerweise die Leute, denen echt was fehlt, diejenigen akzeptieren gerne unser Angebot, dass wir für diese Zeit den Vertrag stilllegen..

  8. #58
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    Du meinst Dream ist aber egal hätte auch von mir sein können.

  9. #59
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    Zitat Zitat von thedarkness82
    Naja lassen wir das Thema.. Danke den einigen hilfreichen Antworten.
    Das deutsche Rechtssystem ist einfach ein Witz was das Vertragsrecht angeht.
    Beispiel1:
    Handyvertrag läuft 24 Monate, egal ob ich die Karte wegschmeisse oder nicht, die Grundgebühren habe ich zu zahlen!
    Beispiel2:
    Sachversicherungen laufen mindestens 5 Jahren und können nicht gekündigt werden. Ausser der Gegenstand der Versicherung wurde zerstört.

    Aber bei nem Fitnessstudiovertrag über 2 Jahre ist das gejammere recht gross und jeder der keine Lust mehr hat, bekommt ein Attest vom Arzt.
    Armes Deutschland sag ich nur
    auch handyverträge lassne sic hnach §§314bgb kündigen,nur ist es deutlich schwieriger.

  10. #60
    Sportstudent/in Avatar von thedarkness82
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    Lord Vader
    dann lies dir hier aus dem dir genannten Auszug den letzten Absatz durch. Warum haben dann wir als Betreiber nicht das selbe Recht..

    § 314 BGB Kündigung von Dauerschuldverhältnissen aus wichtigem Grund
    (gesetz.bgb)

    (1) Dauerschuldverhältnisse kann jeder Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.
    (2) Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer Pflicht aus dem Vertrag, ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten Frist oder nach erfolglose Abmahnung zulässig. § 323 Abs. 2 findet entsprechende Anwendung.

    (3) Der Berechtigte kann nur innerhalb eine angemessenen Frist kündigen, nachdem er vom Kündigungsgrund Kenntnis erlangt hat.

    (4) Die Berechtigung, Schadensersatz zu verlangen, wird druch die Kündigugn nicht ausgeschlossen.

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