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Der Trick ist, das ihr in euren Vertrag, verschiedene Breiche als Bereitstellung aufführt.
Ihr verlangt eine Bereitstellungsgebühr.
D.h. Cardio
Gymnastik
Sauna
Kraftbereich
Wellnessbereich und Rehabereich
Das sollte schon mal so im Vertrag drin sein dass ihr das zur Verfügung stellt.
Wenn nun das Attest kommt, lasst ihr euch vom Patienten abzeichnen dass er einverstanden ist, dass sein Arzt einen Zettel für euch ausfüllt wo angekreuzt werden muss was er nicht darf.
Cardio geht zB fast immer
ebenso die Sauna
=> der Kunde kann nur den Kraftbereich nicht mehr im vollen Umfang nutzen, den Rest schon. Da er ja nur eine Bereitstellungsgebühr zahlt bleibt es ihm überlassen ob er es nutzt ode rnicht jedenfalls funktioniert die Kündigung nicht mehr da
er ja eine Teil noch nutzen kann.
=>Kündigung nach der üblichen Kündigungsfrist
sollte ein Arzt anhaken dass der Kunde gar nichts machen kann, könnt ihr an die Press gehen, denn bei den meisten Beschwerden hilft Sport und wenn das Verhidnert wird ist das ein Skandal.
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Das heist also ein Mitvertrag mit Bereitstellung folgender Bereiche
z.b. Cardiobereich
Sauna und Wellnesbereich
Solariumnutzung
Kraftgerätebereich
Zirkelbereich
usw.
Weis jemand vielleicht noch eine klausel die man einbauchen sollte.
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Ohje, Tricks und Bauernfängerei. Und ihr wundert Euch, wenn die Kunden zu den "Billiganbietern" abwandern? Kunden hält man durch ein gutes Angebot, zielgruppenorientiert, mit gutem Preis-Leistungsverhältnis. Ansonsten kriegt ihr doch sowieso nur Stress mit den Jungs und Mädels, die nicht gescheit lesen können. Jeder Erwachsene unterschreibt doch so einen Blödsinn nicht.
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75-kg-Experte/in
 Zitat von rds60
Jeder Erwachsene unterschreibt doch so einen Blödsinn nicht.
Du würdest dich wundern. 
M.
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 Zitat von rds60
Ohje, Tricks und Bauernfängerei. Und ihr wundert Euch, wenn die Kunden zu den "Billiganbietern" abwandern? Kunden hält man durch ein gutes Angebot, zielgruppenorientiert, mit gutem Preis-Leistungsverhältnis. Ansonsten kriegt ihr doch sowieso nur Stress mit den Jungs und Mädels, die nicht gescheit lesen können. Jeder Erwachsene unterschreibt doch so einen Blödsinn nicht.
Das ist keine Bauernfängerei sondern einfach mal eine detailliertere Beschreibung des Vertragsinhaltes.
Und das wird sehr wohl unterschrieben.
Zumal der Kunde auch einen Anspruch auf die Bereiche hat die darin aufgeführt sind. Ist also beiderseitige Sicherheit.
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