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75-kg-Experte/in
Ich würde mich da nicht so sehr auf die AGB´s verlassen, denn es gibt im gesetz vers. Klauselverbote und u.U. ist diese Preisangabe in den AGB´s eine die dann darunter fällt.
Wer also verträge abschliesst, sollte immer auch den Netto Betrag zzgl. gesetz. MWST und daraus den Bruttobetrag angeben, und wird dann keinerlei Probleme haben.
Bei bereits bestehenden verträgen, wo dies nicht so vereinbart wurde, ist das auch kein Problem. denn in dem fall, ist es dem studiobesitzer nicht zuzumuten, dass er die MWST Erhöhung trägt.
Fristlose Kündigung ist auch selten Möglich ohne vorherige Anmahnung des Mangels, weshalb aus wichtigem Grund gekündigt werden soll.
Also im zweifelsfall die preise anpassen und falls ein Kunde dann wegen nem euro doch mal meint,er müsse kündigen, dann entsprechend den alten Betrag wieder abziehen und die Kündigung ist unwirksam.
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