Zitat Zitat von Pottproll
Das der Konsum im Strassenverkehr verboten ist, ist klar und das dort dann Konsequenzen folgen, sowieso.

Hier geht es aber um einen BTM-Verstoss im strafrechtlichem Sinne, sprich Besitz und Handel mit BTM und dort reicht nicht ein Nachweis im Blut, sondern entweder Staatsanwalt hat genug Zeugen oder man hat was bei dir gefunden.

Von daher kannse dir deine Helden sonstwo hinschmieren...

Potti, da geb ich Dir absolut Recht.

Irgendwie sind wir abgeschweift, Stoiber´s Änderung bezieht sich doch aufs AMG, oder?