Zitat Zitat von Baumbart
Ein allgemeiner Tip bei sowas:

Alle wichtigen Willenserklärungen wie Kündigung u.ä. immer per Einschreiben mit Rückschein schicken. Wenn man einiger Maßen sicher gehen will, ist es wichtig, diese nicht selbst zu schicken, sondern jemand anderen darum zu bitten. Auf der Rückseite des Schreibens läßt man denjenigen per Unterschrift bestätigen, an dem und dem Tag eine Kopie des umseitigen Schreibens an die Person/ Adresse xyz per Einschreiben geschickt zu haben. Das kann notfalls auch ruhig ein volljähriges Familienmitglied sein, denn vor Gericht wird nicht per se davon ausgegangen, daß Familienmitglieder grundsätzlich für einander Lügen.

Ist ein wenig umständlich, aber ich mache es nur noch so, bei wichtigen Sachen.
Tut mir leid, aber das ist leider unfug. Sowohl der Zeuge, der das schreiben verschickt, als auch die sache mit der unterschrift auf dem Umschlag sind rechtlich nicht standhaft.

Der empfänger kann problemlos vor Gericht bestreiten, das Shreibenrhalten zu haben. Kann dann einfach behaupte es wäre ne Werbung drin gewesen oder einfah leerer Umschlag.

Einzig 100% sicherlösung ist die Zustellung per Gerichtsvollzieher. Der beglaubigt nämlich auch den Inhalt des Schreibens. Kostet mit etwas um die 7 Euro auch nicht die Welt.