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Sportbild Leser/in
Folgender Text ist keine Rechtsberatung sondern gibt lediglich meine Meinung wieder. Ich bin kein Anwalt. Und selbst die können sich irren. Es gilt der Spruch: Auf See und vor Gericht ist man in Gottes Hand.
 Zitat von B-X
Tut mir leid, aber das ist leider unfug. Sowohl der Zeuge, der das schreiben verschickt, als auch die sache mit der unterschrift auf dem Umschlag sind rechtlich nicht standhaft.
Zunächst einmal schrieb ich "wer einiger Maßen sicher gehen will" und nicht, es sei absolut sicher. Und selbstverständlich ist ein Zeuge vor Gericht statthaft. Die Unterschrift kommt auch nicht auf den Umschlag, sondern auf eine Kopie des zuzustellenden Schreibens. Sie soll bestätigen, daß der Zeuge genau dieses Schreiben (bzw. eine Kopie) eigenhändig in den Umschlag gepackt hat und zur Zustellung per Übergabeeinschreiben bei der Post gebracht hat.
Dann kann der Empfänger eben nicht mehr behaupten, er hätte eine leere Seite erhalten. Und da er nichts von dem Zeugen weiß, steht er dann vor Gericht - sollte es wirklich dazu kommen - ziemlich dumm da, wenn er beim Lügen ertappt wird. 
 Zitat von B-X
Der empfänger kann problemlos vor Gericht bestreiten, das Shreibenrhalten zu haben. Kann dann einfach behaupte es wäre ne Werbung drin gewesen oder einfah leerer Umschlag.
Eben nicht. Dafür hat man ja den Zeugen.
 Zitat von B-X
Einzig 100% sicherlösung ist die Zustellung per Gerichtsvollzieher. Der beglaubigt nämlich auch den Inhalt des Schreibens. Kostet mit etwas um die 7 Euro auch nicht die Welt.
Das stimmt. Wenn man auf Nummer sicher gehen möchte und alle Eventualitäten oder Fehler ausschließen will, sollte man den Gerichtsvollzieher mit der Zustellung beauftragen.
Wer es nochmals ausführlich nachlesen möchte, wird hier fündig:
http://www.123recht.net/article.asp?a=16428
Was eine Zustellung per Gerichtsvollzieher kostet, steht hier:
http://www.pfaendung.com/GvKostG.html (bis zum "Kostenverzeichnis zum Gerichtsvollzieherkostengesetz" runterscrollen.
Nicht vergessen die Dokumentenpauschale für die Beglaubigung des Schriftstückes, das dem Gerichtsvollzieher zum Zwecke der Zustellung übergeben wurde, hinzuzurechnen.
Alles in allem ist das gar nicht mal so teuer, nur ein bischen umständlich.
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