Zitat Zitat von B-X
Nicht nur, dass du den sachverhalt biegst und drehst wie du es gerade brauchst, so sind deine vorträge leider voll von Halbwissen, dass du dir lediglich über ein paar stichwörte zusammen gegooglet hast. Halbwissen = immer noch falsch.
1. Es ist kein Halbwissen, ich habe eine universitäre juristische Grundausbildung im Bereich des BGB und HGB (im Rahmen eines WiWi Studiums). Ich bin natürlich trotzdem kein Fachmann, worauf ich auch mehrmals hingewiesen hab. Ich habe auch empfohlen, und tue es wieder, im Zweifelsfalle immer einen Rechtsanwalt zu befragen und sich nicht auf das Internet zu verlassen.

2. Anders als mit Internetdokumenten kann ich meine Behauptungen in einem Internetforum schwer auf die Schnelle belegen. Du wirst feststellen, daß alles was ich behautet habe, im Text des von mir verlinkten Rechtsanwalt bestätigt wird. Im Grunde genommen habe ich sehr wenig behauptet und fast nur diesen Text zitiert.

3. Deine Behauptungen ohne Belege sind nichts wert, selbst wenn sie stimmen sollten. Im Internet wird sehr viel und vor allem Schwachsinniges behauptet. Man kann von anderen Leuten leider nicht erwarten, daß sie einem glauben, nur weil man der große und erfahrene Gerichtsfachmann B-X zu sein vorgibt. Du hast Dir, im Gegensatz zu mir, nicht mal die Mühe gemacht, etwas bei Google herauszusuchen, was Deine Aussagen bestätigt. Daß Du mir das negativ entgegenhältst zeigt, wie unwissend Du in toto bist.

4. Du merkst nicht mal, daß ich Deiner Aussage mit dem Gerichtsvollzieher voll zugestimmt habe. (Auch wenn man nicht immer mit Kanonen auf Spatzen schießen mußt, was Du ja nicht zu verstehen scheinst.) In Deinem Wahn, unbedingt Recht behalten zu wollen, kämpfst Du mittlerweile gegen Windmühlen.

5. Die Diskussion zu diesem Thema ist jetzt meinerseits beendet.