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wenn dein vertrag mit dem studio geschlossen ist was nun nicht mehr existiert hast du ein sonderkündigungsrecht, da es sich nun um einen neuen vertragspartner handelt.
ist dein studio aber das übernehmende gewesen, hast du noch den "alten" vertragspartner und somit kein kündigungsrecht
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Hallo!
Du bist auf jedenfall nicht verpflichtet eine neue Vertragsverbindung einzugehen. Ihr habt euch vertraglich festgelegt auf X Monate, wenn der Vertragspartner die räumlichkeiten wechselt ändert das nichts ander Vertragslaufbahn!
Informier dich am besten mal in der Verbraucherzentrale, da wird dir sicher weitergeholfen!
LG
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