@ DJ Freak

Dieser Vertrag ist leider nicht nichtig, es sind nur einige Teile davon meiner Meinung nach rechtlich unwirksam und müssen somit nicht eingehalten werden.

Der gesamte Vertrag ist so gestaltet wie ein Mietvertrag und nicht wie ein sog. Dienstleistungsvertrag. Dieser Unterschied ist bei einer rechtlichen Überprüfung sehr wichtig, da hier die Gründe für eine außerordentliche Kündigung (bei Mietvertrag) sehr eingeschränkt sind. Du hast auf jeden Fall das Recht (bei Mietvertrag) auf Beitragskürzung.

Da einige Teile (meiner Meinung) eindeutig unwirksam sind, hast du die Möglichkeit dich an die Verbraucherzentrale zu wenden. Die würden dann evtl. dein Studio auf Unterlassung der Verwendung dieser unwirksamen AGB Teile abmahnen können. Diese Abmahnung auf Unterlassung kostet dem Studio bestimmt ein paar Euros mehr als euch aus diesen Vertrag zu lassen.
Soweit würde ich aber nicht gehen. Sprich mit dem Studioleiter (mit diesem Wissen im Hinterkopf) und bitte ihn euch aus diesen Vertrag zu lassen.

Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung und ersetzt nicht die Beratung durch einen Rechtsanwalt und ist vollkommen unverbindlich. Auch bei den unwirksamen Klauseln entscheidet jedes Gericht unterschiedlich. Deshalb würde ich an deiner Stelle es nicht auf einen Rechtsstreit ankommen lassen, sondern versuchen sich gütlich zu einigen.