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Hybrid-Darstellung

  1. #1
    Men`s Health Abonnent Avatar von schweinenacken
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    Zitat Zitat von PhilippAlex
    Als was? wenn ich fragen darf.
    klar darfst du das. im prinzip ist es aber egal, weil für alle freiberufler die gleichen standards gelten. in meinem fall sind es trainertätigkeiten, unter anderem auch als pt.

    Wo angeben?
    na überall. das geht bei der anmeldung beim finanzamt los, über visitenkarten bis hin zu den formellen standards für geschäftsbriefe und was weiß ich was da noch alles dazu kommt.

    Wo hast du das her?
    bundesministerium für wirtschaft und technologie:

    Zitat Zitat von bmwi
    Kleingewerbetreibende, die nicht im Handelsregister eingetragen sind, müssen im Geschäftsverkehr - also auch auf ihrem Briefpapier, ihren Rechnungen, Angeboten usw. - mit ihrem bürgerlichen Vor- und Zunamen auftreten. Mindestens ein Vorname muss dabei ausgeschrieben sein.
    Zitat Zitat von bmwi
    Für Freiberufler gelten weitestgehend auch die oben aufgeführten Bestimmungen bei der Unternehmensbezeichnung. Allerdings brauchen sie nicht mit ihrem Vor- und Zunamen auftreten. Es reicht der Familienname. Zusätze wie Branchenbezeichnungen und Phantasienamen sind ebenfalls unter den oben genannten Bedingungen erlaubt.

  2. #2
    BB-Schwergewicht Avatar von dennis79
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    Es reicht der Familienname. Zusätze wie Branchenbezeichnungen und Phantasienamen sind ebenfalls unter den oben genannten Bedingungen erlaubt.
    Das verstehe ich ebenso wie du, in diesem Fall solltest du in der beschriebenen Art und Weise handeln dürfen. Falls es doch Schwierigkeiten geben sollte, wird man dich darauf aufmerksam machen.

    Viel Erfolg!


    Gruß
    Dennis
    "We are all worms, but I do believe that I am a glow-worm."
    - Winston Churchill

  3. #3
    Men`s Health Abonnent Avatar von schweinenacken
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    Zitat Zitat von dennis79
    Das verstehe ich ebenso wie du, in diesem Fall solltest du in der beschriebenen Art und Weise handeln dürfen. Falls es doch Schwierigkeiten geben sollte, wird man dich darauf aufmerksam machen.

    Viel Erfolg!


    Gruß
    Dennis
    das denke ich mir auch. die frage ist nur wann ich darauf aufmerksam gemacht werde. wenn mein sachbearbeiter locker drauf ist und ihn das nicht weiter kümmert, können solche fehler auch erst spät auffallen. wenn dann schon etliche anmeldungen erfolgt sind, geschäftspapier gedruckt ist, etc. kann das viel nerverei bedeuten.

    @PhilippAlex:
    mit der ust-befreiung bin ich mir noch nicht sicher. vom umsatz her wird das wohl kein problem darstellen, allerdings bin ich noch nicht sicher ob ust-frei oder pflichtig günstiger für mich ist. das ist auch wieder ein anderes problem.
    abgesehen davon ist eine ordnungsgemäße rechnung auch bei ust-befreiung vorgeschrieben.

  4. #4
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    Zitat Zitat von schweinenacken

    @PhilippAlex:
    mit der ust-befreiung bin ich mir noch nicht sicher. vom umsatz her wird das wohl kein problem darstellen, allerdings bin ich noch nicht sicher ob ust-frei oder pflichtig günstiger für mich ist. das ist auch wieder ein anderes problem.

    Ich nehme an du wirst an Privatpersonen leisten?

    abgesehen davon ist eine ordnungsgemäße rechnung auch bei ust-befreiung vorgeschrieben.

    Das stimmt.
    1234567890
    Bitte erst lesen, dann posten: http://www.bbszene.de/bodybuilding-f...30#post2466230

    Daten:
    1.88, 104Kg, ca. 9% KF
    Bankdrücken: 20*145 (PITT), 1*185
    Kreuzheben: 20*230 (PITT), 1*270

    "Zunächst Unvorstellbares wird sich einst...
    in unverschleierter Pracht offenbaren
    ."
    Galileo Galilei

  5. #5
    Men`s Health Abonnent Avatar von schweinenacken
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    Ich nehme an du wirst an Privatpersonen leisten?
    ich kann mir schon denken, worauf du hinaus willst.
    zum einen ist an studios einfacher ran zu kommen und ein kundenstamm braucht viel zeit um aufgebaut zu werden, daher denke ich, daß es am anfang fast ausschliesslich studios sein werden.
    zum anderen muß man bei solchen überlegungen abwägen, wieviel eindrück eine ust-befreiung bei den privatkunden macht und wieviel einem bei den ausgaben dadurch flöten gehen.

    steuerlich gibts bei mir eigentlich auch keine fragen, da ich eine steuerfachausbildung hinter mir habe.
    die einzige offene frage ist momentan die rechtlichen aspekte der namenswahl (ob eine gut oder garnicht-regelung besteht) und noch ein paar dinge zur rentenversicherung, die ich aber mit der rentenversicherungsanstallt direkt klären werde.

    ich dachte hier sind so viele bwa-stundenten unterwegs, da sollte es doch ein leichtes sein mal eben einen paragraphen, richtlinie oder andere quelle die das eindeutig untermauert zu posten!?

  6. #6
    Discopumper/in
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    Zitat Zitat von schweinenacken
    ich dachte hier sind so viele bwa-stundenten unterwegs, da sollte es doch ein leichtes sein mal eben einen paragraphen, richtlinie oder andere quelle die das eindeutig untermauert zu posten!?
    als bwl-er muss ich also die paragraphen in und auswendig kennen? schau dir die gewerbeordnung §15b an und vielleicht auch hier rein:

    Ratgeber E-Lancer – 7.1.*Wie darf ich mein Unternehmen nennen?
    Existenzgründung: BMWi Existenzgründer - Portal | Unternehmensname
    GewO - Gewerbeordnung

    ansonsten sei gerade als freiberufler mit deiner namensgebung etwas vorsichtig. so einfach ist das auch wieder nicht. manche gewerbebezeichnungen oder berufsbezeichnungen werden vom finanzamt als steuerpflichtige gewerbe automatisch anerkannt bzw. eingestuft.....

    aber ich bin weder jurist noch fachmann. mein steuerberater hat mich über alle diese sachverhalte und fallstricke aufgeklärt. wei muss meine namensgebung aussehen, was muss auf rechnungen stehen, damit ich die kosten absetzen kann. wie müssen meine eigenen rechnungen aussehen (stichwort brutto/nettorechnung), kann ich auch kosten als privatperson über die absetzen und wenn ja wie (stichwort nutzungsvereinbarung, gerade bei privtafahrzeugen angebracht)....

    aber die gewo sollte dir über alles auskunft geben, sofern man sie versteht. ich habe da meine schwierigkeiten bei diesen ganzen verschachtelten sätzen ,-).

    viel spaß auch wenn ncihts wissenwertes dabei war.....

    p.s. den gang zur ihk kann man sich auch sparen. dann lieber gleich zum experten. ihk war bei mir der totale reinfall.

  7. #7
    Forum-Insider/in
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    Zitat Zitat von schweinenacken
    klar darfst du das. im prinzip ist es aber egal, weil für alle freiberufler die gleichen standards gelten. in meinem fall sind es trainertätigkeiten, unter anderem auch als pt.

    Als Trainer bist du Unternehmer und damit zunächst umsatzsteuerpflichtig. Wenn die Kleinunternehmerregelung nicht auf dich zutrifft mußt du die Angaben nach § 14 Abs. 4 UStG, u.A. voller Name, erfüllen. Wieviel Umsatz wirst du vorraussichtlich erzielen?



    na überall. das geht bei der anmeldung beim finanzamt los, über visitenkarten bis hin zu den formellen standards für geschäftsbriefe und was weiß ich was da noch alles dazu kommt.

    FA wird deinen vollen Namen haben wollen. Rechnungen s.o.
    Sonstige Geschäftsbriefe kannst du wohl nur mit Nachnamen angeben.



    bundesministerium für wirtschaft und technologie:
    ddddddddddddddddd
    Bitte erst lesen, dann posten: http://www.bbszene.de/bodybuilding-f...30#post2466230

    Daten:
    1.88, 104Kg, ca. 9% KF
    Bankdrücken: 20*145 (PITT), 1*185
    Kreuzheben: 20*230 (PITT), 1*270

    "Zunächst Unvorstellbares wird sich einst...
    in unverschleierter Pracht offenbaren
    ."
    Galileo Galilei

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