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Hybrid-Darstellung

  1. #1
    Eisenbeißer/in Avatar von SuperHornet
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    Zitat Zitat von schweinenacken
    hallo leute. ich hab da mal ne rechliche frage an die experten unter euch.
    ich bin grad dabei mich als freiberufler selbständig zu machen.
    wenn man sich als gewerbetreibender (einzelunternehmen) selbständig macht, muß man den vollständigen namen angeben. wenn man sich freiberuflich selbständig macht reicht der nachname aus.
    so nun die frage:
    wenn ich mich freiberuflich selbständig mache und quasi freiwillig (ist ja nicht zwingend vorgeschrieben) den vornamen offiziell angebe, hab ich dann die möglichkeit die kurzform zu wählen (statt christoph einfach nur chris) oder gibt das rechtliche probleme?
    falls das nicht möglich ist: ist es dann möglich auf dem logo (quasi als unternehmensnamen) die kurzform vom vornamen+nachname und als inhaber dann nur den nachnamen anzugeben?

    und bitte nur antworten, bei denen ihr euch sicher seit oder noch besser mit quellenangabe. vage vermutungen bringen mich auch nicht weiter, wenn das kind in den brunnen gefallen ist

    vielen dank schon mal im vorraus.
    NAME VORNAME zwingend erforderlich. Du kanns aus Christoph, Chris machen, aber das wars auch schon. Du kanns auch einen Phantasienamen hinzufügen, jedoch ohne auf NAME VORNAME zu verzichten. Gewerbeschein brauchst Du keins, es reicht die Anmeldung beim Finanzamt.

    Abgabe der Umsatzsteuervoranmledung einmal im Quartal, jeweils am Ende des abgelaufenden Jahres musst Du bis Juni die Einkommenssteuererklärung und die Umsatzsteuererklärung abgeben.

  2. #2
    Men`s Health Abonnent Avatar von schweinenacken
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    Zitat Zitat von TomDortmund
    Du kanns aus Christoph, Chris machen, aber das wars auch schon.
    das würd mir ja schon reichen, mehr will ich ja gar nicht. gibts da auch eine quelle?

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