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 Zitat von Joe_sitk
Man kann keine Anzeige wegen gefährlicher KV zurücknehmen. In so einem Fall wird sowieso von Amts wegen ermittelt.
Scheinst dich ja bestens auszukennen. wenn ich dir jetzt erzähle das allein mir persönlich das shcon 3x passiert ist. Zweimal mehrere low-kicks sowie einmal mehrere knie-tritte in magen/rippengegend. Anzeige wurde zurückgezogen. Staatsanwalt hat kein öffentliches Interesse gemacht. Also wie auch immer die Theorie das vorsieht - in der Praxis funktionierts. Also net labern ....
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Eisenbeißer/in
 Zitat von LuckySilver
Scheinst dich ja bestens auszukennen. wenn ich dir jetzt erzähle das allein mir persönlich das shcon 3x passiert ist. Zweimal mehrere low-kicks sowie einmal mehrere knie-tritte in magen/rippengegend. Anzeige wurde zurückgezogen. Staatsanwalt hat kein öffentliches Interesse gemacht. Also wie auch immer die Theorie das vorsieht - in der Praxis funktionierts. Also net labern ....
Dann wurde die Anzeige vom Staatsanwalt eingestellt. Aber ein Geschädigter kann keine Anzeige zurückziehen, so wie du es hier dargestellt hast. Er kann maximal im Strafverfahren seinen Strafantrag zurückziehen, den es aber nur z.b. bei einer einfachen KV und nicht bei einer gefährlichen KV gibt. Und aus diesem Grund hatte die Person aus deinem Beispiel keinen Einfluss darauf, ob es zur Einstellung kommt oder nicht.
Und wer hier labert und wer nicht, das werde ich hier mal nicht kommentieren, sondern überlasse das den anderen Usern.
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wenn ein geschädigter seinen strafantrag zurücknimmt wandert sowas immer auf den tisch vom staatsanwalt - der entscheidet ob das verfahren eingestellt wird oder nicht. Spielt keine rolle ob es kv oder gef. kv ist. liegt allein im ermessen des staatsanwaltes. hat der beschuldigte allerdings keine vorstrafen werden die verfahren eigentlich immer eingestellt da es keinen grund für öffentliches interesse gibt. informier dich mal wie sowas in der praxis abläuft bevor du hier den theoretiker-helden spielst, denn was interessiert hier die theorie wenns in der praxis ganz anders abläuft. denn in diesem fall tuts das hier.
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Eisenbeißer/in
@LS
Wird wohl dein Onkel irgendwie geregelt haben
War's eigentlich Notwehr oder "Übertriebene Härte" im Dienst?
mfg
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Eisenbeißer/in
Ok, ein letzter Versuch, evtl. war es bisher zu kompliziert. Das was ich hier schreib ist nicht irgendwelche Theorie. Wir reden hier von Gesetzen und Vorgaben die auch für Staatsanwälte unumgänglich sind.
 Zitat von LuckySilver
wenn ein geschädigter seinen strafantrag zurücknimmt wandert sowas immer auf den tisch vom staatsanwalt
Wie bereits gesagt, kann man keinen Strafantrag bei einer gefährlichen KV stellen. In diesem Fall geht man zunächst immer von öffentlichen Interesse aus. Das eben der Unterschied zu Beleidigung,Verleumdung, einfacher/fährlässiger KV usw., dort gibt man den Geschädigten mit einem Strafantrag die Möglichkeit ihrem Interesse an der Strafverfolgung Ausdruck zu verleihen.
Bei Knietritten in die Magengegend, handelte es sich normalerweise (kann diesen Fall ja ohne genauere Angaben nicht abschließend beurteilen) um eine einfache KV. Evtl hast du als Geschädigter den Strafantrag zurückgezogen und der Staatsanwalt hat kein öffentliches Interesse bekundet. Folge: Einstellung
Jede Strafanzeige wandert über den Tisch vom Staatsanwalt. Oder warum werden sonst alle Strafanzeigen an die Staatsanwaltschaft geschickt.
 Zitat von LuckySilver
der entscheidet ob das Verfahren eingestellt wird oder nicht.
Richtig
 Zitat von LuckySilver
Spielt keine rolle ob es kv oder gef. kv ist. liegt allein im ermessen des staatsanwaltes. hat der beschuldigte allerdings keine vorstrafen werden die verfahren eigentlich immer eingestellt da es keinen grund für öffentliches interesse gibt.
Ich habe auch nichts anderes behauptet.
 Zitat von LuckySilver
informier dich mal wie sowas in der praxis abläuft bevor du hier den theoretiker-helden spielst, denn was interessiert hier die theorie wenns in der praxis ganz anders abläuft. denn in diesem fall tuts das hier.
Ich informiere mich 40 Std die Woche in der Arbeit darüber. Und meine Informationen stammen nicht vom "Hören Sagen", selbsternannten Rechtsexperten oder "komischen" Internetseiten.
Außerdem schweifen wir hier in irgendwelche hochtheoretischen Sachen ab, die mit deinem Ausgangsfall "Rocker" nichts mehr zu tun haben und auch wahrscheinlich keinen interessieren.
Sry an den Rest für den ganzen offtopic spam. Falls noch Unklarheiten dazu gibt, oder jemand Fragen hat, kann er mir gern eine PM schicken. Mehr gibts zu dem Thema nicht zu sagen.
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endlich einig. trotzdem siehts in der praxis ab und an anders aus. aber das ist ja überall so ... 111
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Frag mich grad ob unser Don Juan es bei einem Schläger typ versucht hätte a la Hells Angels, Albaner, Ex- Türsteher usw. Ich glaube nicht..
M.F.G
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 Zitat von Kemik
Frag mich grad ob unser Don Juan es bei einem Schläger typ versucht hätte a la Hells Angels, Albaner, Ex- Türsteher usw. Ich glaube nicht..
M.F.G
Und wem soll diese Aussage jetzt weiterhelfen?
ER hat gehandelt. ER hat richtig gehandelt. DU laberst nur.
Alles gesagt.
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Archon tes Poseos
 Zitat von Kemik
Frag mich grad ob unser Don Juan es bei einem Schläger typ versucht hätte a la Hells Angels, Albaner, Ex- Türsteher usw. Ich glaube nicht..
M.F.G
Du vielleicht du Dummschwätzer?
TriStar
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Sportstudent/in
 Zitat von Kemik
Frag mich grad ob unser Don Juan es bei einem Schläger typ versucht hätte a la Hells Angels, Albaner, Ex- Türsteher usw. Ich glaube nicht..
M.F.G
echt daneben die bemerkung. es gibt leute, die greifen nicht mal ein, wenn nen zwei 14 jährige auf nen schwächeren einschlagen. Er hat gehandelt, und selbst ein nicht- ex-türsteher kann, in rage gebracht, sehr gefährlich werden. besonders wenn eine waffe im spiel ist.
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