Zitat Zitat von thedarkness82
danke für die Antworten..
ja ist mitlerweile Geschäftsfähig.
Also wenn ich richtig verstanden habe:
-wegen Umzug (BGB §314)
-wegen Minderjährigkeit (BGB §108)
wenn ich das so schreibe, wird der Anwalt schon wissen was gemeint ist oder??
wie ist das mit dem anwalt zu verstehen? willst du einem anwalt der gegenseite etwas aufzeigen oder deinem anwalt etwas zu kommen lassen?

also ein anwalt kennt sich da sicherlich besser aus als wir paragraphengoogler.