Zitat Zitat von FranzM
wenn er aber innerhalb der Vertragszeit Volljährig wurde, und er weiter trainieren ging wird der Vertrag als von ihm nachträglich genehmigt ebenfalls rechtskräftig.

Siehe hierzu Handbuch für Anlagenbetreiber von A Geisler der Rechtsanwalt ist und auf Fitnessanlagen spezialisiert ist.
hört sich interessant an. Kannst du mir vielleicht eine Bezugsquelle schreiben oder den Verlag