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Sportbild Leser/in
 Zitat von thedarkness82
weisst ja selber, die Weihnachtszeit ist nicht grad die Beste fürs Geschäft.
Aber es läuft ganz gut, zum Glück.
wie läufts bei dir?
Zufrieden mit den beiden Steppern??
ja die Dinger laufen sehr gut, weil wir gerade bei Weihnachten waren.
Wünsche euch und allen Betreibern hier im Forum ein Frohes Weihnachtsfest.
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Wir machen es inzwischen auch so, zahlt der Kunde nicht und ist mind. 3 Raten intendran gibts den vollen Betrag an das Gericht. Inkasso und Anwalt lassen wir weg, kostet nur und zieht das ganze sogar noch unnötig in die Länge.
Schließe mich auch gleich mal mit an:
Wünsche allen Betreibern und Kollegen ein frohes Weihnachtsfest.
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75-kg-Experte/in
 Zitat von Andi
Wir machen es inzwischen auch so, zahlt der Kunde nicht und ist mind. 3 Raten intendran gibts den vollen Betrag an das Gericht. Inkasso und Anwalt lassen wir weg, kostet nur und zieht das ganze sogar noch unnötig in die Länge.
Ich verstehe den Ablauf jetzt nicht ganz. Was meinst du, du gibst es an das Gericht. Sind das die Mahnbescheide die Micha40 erwähnt hatte? Ich verstehe den Ablauf bei uns auch nicht so recht. Wir mahnen die Personen bis zu 3x schriftlich an und übergeben den Fall dem RA. Ich denke da könnte mein Chef ganz schön Geld sparen, wenn es einen direkteren Weg geben würde.
M.
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Also ihr macht das jetzt so:
Ihr mahnt 3 mal
euer Anwalt mahnt auch noch ein paar mal
dann geht der Mahnbescheid raus
danach der Vollstreckungsbescheid
danach vielleicht zum Gerichtsvollzieher
Ruckzuck sind Monate vergangen ohne das du auch nur einen Cent gesehen hast, im Gegenteil du hast noch richtig draufgelegt.
Ich mach das jetzt so:
Ich mahne 3 mal den offenen Betrag
Fülle selbst den Antrag auf Mahnbescheid (falls keine Reaktion) aus über den Gesamtbeitrag der Restlaufzeit (Ihr sagt geht nicht? Geht doch, kommt auf den Vertrag an!)
14 Tage später (falls keine Reaktion) Antrag auf Vollstreckungsbescheid
14 Tage später (falls keine Reaktion) Abgabe an die zuständige Gerichtsvollzieherverteilerstelle inkl. Antrag auf Abgabe der EV und Kontopfändung
Und das Beste daran ist, es geht auch alles Online über eine spezielle Software. (Erhältlich zum download beim zuständigen Mahngericht)
Ich spare mir damit den Anwalt, das Inkassobüro und ne Menge Zeit.
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Sportstudent/in
hört sich ganz leicht an, nur sobald der Schuldner gegen den Mahnbescheid Einspruch einlegt spätestens da muss ein Anwalt her..
wünsch euch allen ein besinnliches und frohes Weihnachtsfest
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75-kg-Experte/in
 Zitat von thedarkness82
hört sich ganz leicht an, nur sobald der Schuldner gegen den Mahnbescheid Einspruch einlegt spätestens da muss ein Anwalt her..
Naja, wenn man mit der Methode von Andi schon mal 50% der Fälle auf die Weise abwickeln kann ist schon Geld und Zeit gespart. Der Rest kommt dann eben auch zum Anwalt. Ich lege das mal meinem Chef vor und wir probieren das mal aus.
M.
P.S. Schöne Weihnachten an alle Fitnessstudio-Betreiber.
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Eisenbeißer/in
Ich hab noch nie erlebt, dass einer gegen Bescheide unseres Inkassobüros (Creditreform) Einspruch eingelegt hat. Die haben nämlich keine Kohle auf dem Konto, folglich auch keine Kohle für Anwälte.
Die Methode von Andi ist prima. Werde es auch wieder so handhaben, da der Erfolg über Inkasso nur mäßig ist bzw. sehr sehr lange dauert.
Wenn ich keine Beiräge bekomme, kommt trotzdem die dicke Rechnung vom Inkassobüro. Das spart man sich dann.
Was wahre Wunder wirkt:
Füllt mal einen Mahnbescheid mit der Gesamtsumme aus (gibts im Schreibwarenhandenl) und schickt eine Kopie an das Mitglied. Die Hälfte kommt daraufhin angekrochen und bettelt. 
Und wenn ich auch keinen Cent sehe - in der Schufa stets dann wenigstens. Damit sind die meisten gestraft genug, wenn dadurch die Autofinanzierung, der Handyvertrag, eine Kontoeröffnung wegen sowas später in die Hose geht.
Gruß
Michel
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 Zitat von thedarkness82
hört sich ganz leicht an, nur sobald der Schuldner gegen den Mahnbescheid Einspruch einlegt spätestens da muss ein Anwalt her..
wünsch euch allen ein besinnliches und frohes Weihnachtsfest
ne, auch dann muss der Anwalt nicht zwingend her, solange der Streitwert unter 5000 Eur liegt (was ja hier überall der Fall sein dürfte).
Wenn gegen einen Mahbescheid Einspruch eingelegt wird, bedeutet das, dass das Mahnverfahren in ein streitiges Verfahren übergeleitet wird. Der Anspruchsteller wird dann vom Gericht aufgefordert, seinen Anspruch in einer Klageschrift zu begründen (könnte man z.B. einmal vom Anwalt machen lassen, damit man weiss wie sowas auszusehen hat, danach selber machen). Bei Amtsgerichten herrscht nämlich kein Anwaltszwang, nur bei Landgerichten (und die sind erst ab 5000 Eur Streitwert zuständig).
gruss
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Discopumper/in
Das gilt natürlich auch umgekehrt, wegen "kein Anwalt leisten können". Und es gibt auch die Prozesskosten-/Beratungskostenhilfe, eben für jene, die sich kein Anwalt leisten können.
Allerdings dürfter der Weg trotzdem deutlich profitabler sein, denn der Prozentteil, der Widerspruch einlegt, dürfte nicht so groß sein. Und häufig wird der Widerspruch von demjenigen dann auch nicht weiter verfolgt, so dass in der Folge häufig ein Versäumnisurteil ergeht. Im Ergebnis hat man also nur mit einem kleinen Teil von Problemfällen zu kämpfen und wenn die scheitern, ist es immernoch profitabler wie zum Anwalt zu gehen oder die Sache dem Inkasso zu übergeben.
Eine Klageschrift für das Widerspruchsverfahren zu formulieren ist im Übrigen auch viel einfacher wie man es sich vielleicht vorstellt. Man braucht nur ein, zwei Beispiele und einen Funken juristisches Verständnis, danach ist es fast wie das Ausfüllen eines Formulars, da die Rechtslage bei euch ja immer die gleiche ist.
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