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Sportstudent/in
hört sich ganz leicht an, nur sobald der Schuldner gegen den Mahnbescheid Einspruch einlegt spätestens da muss ein Anwalt her..
wünsch euch allen ein besinnliches und frohes Weihnachtsfest
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75-kg-Experte/in
 Zitat von thedarkness82
hört sich ganz leicht an, nur sobald der Schuldner gegen den Mahnbescheid Einspruch einlegt spätestens da muss ein Anwalt her..
Naja, wenn man mit der Methode von Andi schon mal 50% der Fälle auf die Weise abwickeln kann ist schon Geld und Zeit gespart. Der Rest kommt dann eben auch zum Anwalt. Ich lege das mal meinem Chef vor und wir probieren das mal aus.
M.
P.S. Schöne Weihnachten an alle Fitnessstudio-Betreiber.
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Eisenbeißer/in
Ich hab noch nie erlebt, dass einer gegen Bescheide unseres Inkassobüros (Creditreform) Einspruch eingelegt hat. Die haben nämlich keine Kohle auf dem Konto, folglich auch keine Kohle für Anwälte.
Die Methode von Andi ist prima. Werde es auch wieder so handhaben, da der Erfolg über Inkasso nur mäßig ist bzw. sehr sehr lange dauert.
Wenn ich keine Beiräge bekomme, kommt trotzdem die dicke Rechnung vom Inkassobüro. Das spart man sich dann.
Was wahre Wunder wirkt:
Füllt mal einen Mahnbescheid mit der Gesamtsumme aus (gibts im Schreibwarenhandenl) und schickt eine Kopie an das Mitglied. Die Hälfte kommt daraufhin angekrochen und bettelt. 
Und wenn ich auch keinen Cent sehe - in der Schufa stets dann wenigstens. Damit sind die meisten gestraft genug, wenn dadurch die Autofinanzierung, der Handyvertrag, eine Kontoeröffnung wegen sowas später in die Hose geht.
Gruß
Michel
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Dann zockt doch die Leute nicht mit 24 Monats-Verträgen ab. Und außerdem: wie soll jemand, der nichts auf dem Konto hat 2000 Eier auf einmal latzen?
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75-kg-Experte/in
 Zitat von Metalhead
Dann zockt doch die Leute nicht mit 24 Monats-Verträgen ab. Und außerdem: wie soll jemand, der nichts auf dem Konto hat 2000 Eier auf einmal latzen?
Falsches Forum, hier ist nur für Fitnessstudio-Betreiber! Bitte nebenan ausheulen. 
M.
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Sportstudent/in
ist ja klar das sich mal wieder einer hierher verirrt
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Eisenbeißer/in
 Zitat von Metalhead
Dann zockt doch die Leute nicht mit 24 Monats-Verträgen ab. Und außerdem: wie soll jemand, der nichts auf dem Konto hat 2000 Eier auf einmal latzen?
Auch nahezu alle Mobilfunkverträge unterschiedlichster Anbieter laufen über 24 Monate. Komisch - da heult keiner. Da ist alles ganz normal. Und die 100 Euro Handyrechnung jeden Monat ist auch normal. Dafür ist dann Kohle da, selbst bei den allerletzten Assis - komisch.
Zudem muss und wird keiner über Inkasso alles auf einmal zahlen. In der Regel läuft es so, dass monatlich ans Inkasso gezahlt werden muss. Dann halt ungefähr das doppelte pro Monat weil das Inkassobüro kräftig Gebühren draufhaut. Recht so. Spätestens dann lernt man es regelmäßig seine Beiträge und Ratenverpflichtungen zu bezahlen.
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100% Dream muss dir mal wieder völlig recht geben!
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 Zitat von thedarkness82
hört sich ganz leicht an, nur sobald der Schuldner gegen den Mahnbescheid Einspruch einlegt spätestens da muss ein Anwalt her..
wünsch euch allen ein besinnliches und frohes Weihnachtsfest
ne, auch dann muss der Anwalt nicht zwingend her, solange der Streitwert unter 5000 Eur liegt (was ja hier überall der Fall sein dürfte).
Wenn gegen einen Mahbescheid Einspruch eingelegt wird, bedeutet das, dass das Mahnverfahren in ein streitiges Verfahren übergeleitet wird. Der Anspruchsteller wird dann vom Gericht aufgefordert, seinen Anspruch in einer Klageschrift zu begründen (könnte man z.B. einmal vom Anwalt machen lassen, damit man weiss wie sowas auszusehen hat, danach selber machen). Bei Amtsgerichten herrscht nämlich kein Anwaltszwang, nur bei Landgerichten (und die sind erst ab 5000 Eur Streitwert zuständig).
gruss
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Discopumper/in
Das gilt natürlich auch umgekehrt, wegen "kein Anwalt leisten können". Und es gibt auch die Prozesskosten-/Beratungskostenhilfe, eben für jene, die sich kein Anwalt leisten können.
Allerdings dürfter der Weg trotzdem deutlich profitabler sein, denn der Prozentteil, der Widerspruch einlegt, dürfte nicht so groß sein. Und häufig wird der Widerspruch von demjenigen dann auch nicht weiter verfolgt, so dass in der Folge häufig ein Versäumnisurteil ergeht. Im Ergebnis hat man also nur mit einem kleinen Teil von Problemfällen zu kämpfen und wenn die scheitern, ist es immernoch profitabler wie zum Anwalt zu gehen oder die Sache dem Inkasso zu übergeben.
Eine Klageschrift für das Widerspruchsverfahren zu formulieren ist im Übrigen auch viel einfacher wie man es sich vielleicht vorstellt. Man braucht nur ein, zwei Beispiele und einen Funken juristisches Verständnis, danach ist es fast wie das Ausfüllen eines Formulars, da die Rechtslage bei euch ja immer die gleiche ist.
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