Das gilt natürlich auch umgekehrt, wegen "kein Anwalt leisten können". Und es gibt auch die Prozesskosten-/Beratungskostenhilfe, eben für jene, die sich kein Anwalt leisten können.

Allerdings dürfter der Weg trotzdem deutlich profitabler sein, denn der Prozentteil, der Widerspruch einlegt, dürfte nicht so groß sein. Und häufig wird der Widerspruch von demjenigen dann auch nicht weiter verfolgt, so dass in der Folge häufig ein Versäumnisurteil ergeht. Im Ergebnis hat man also nur mit einem kleinen Teil von Problemfällen zu kämpfen und wenn die scheitern, ist es immernoch profitabler wie zum Anwalt zu gehen oder die Sache dem Inkasso zu übergeben.

Eine Klageschrift für das Widerspruchsverfahren zu formulieren ist im Übrigen auch viel einfacher wie man es sich vielleicht vorstellt. Man braucht nur ein, zwei Beispiele und einen Funken juristisches Verständnis, danach ist es fast wie das Ausfüllen eines Formulars, da die Rechtslage bei euch ja immer die gleiche ist.