1. euer vorurteil ist abzulehnen.

2. rechtlich gesehen ist des kein problem. bei ner diskothek ist die sachlage anders, da die Beweise schwerer zu erbringen sind. doch auch da würde ich bei Jus studenten seeehr aufpassen.
wenn man aber bei nem Verein Mitglied werden will und dies wird einem aus rassistischen Motiven verwährt, dann kann man dem Verein das Leben zur Hölle machen. glaubts ma das

im übrigen besteht keine Anwaltspflicht.
der Verein wird wohl sicherheitshalber nen anwalt anstellen, was auf jeden fall kostet. (ich würd als verteidiger dann trotzdem gleich nen großzügigen außergerichtlichen ausgleich anstreben. gratismitgliedschaft auf lebenszeit etc. is sowohl billiger als auch besser fürn ruf, als ein gerichtsverfahren, das sich herumspricht)

das mim beweisen spielt hierbei überhaupt keine rolle. es geht nur um die prozesskosten.