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Thema: Casino Night

Hybrid-Darstellung

  1. #1
    Discopumper/in Avatar von Apus
    Registriert seit
    01.10.2006
    Beiträge
    110
    § 284 StGB Unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels

    Die Frage wäre nur, ob die Aktion auch dadrunter fällt, da bin ich mir nicht sicher. Müsste man sich vorher mal rechtlichen Rat holen, sofern nicht schon geschehen.

  2. #2
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    04.01.2007
    Beiträge
    12
    Klingt sehr geil!

    Aber da würde ich auch als erstes überprüfen, ob das ganze darunter fällt.

    Gibt ja oft für einmalige Aktionen Ausnahmen. Als kleines Beispiel: man braucht ja auch keine Ausschankgenehmigung für Alkohol, wenn man zu einer Geschäftseröffnung oder bei einer Aktion Sekt ausschenkt.
    Oder lieg ich da falsch?

    Denke, das könnte hier ähnlich sein.

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