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Discopumper/in
§ 284 StGB Unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels
Die Frage wäre nur, ob die Aktion auch dadrunter fällt, da bin ich mir nicht sicher. Müsste man sich vorher mal rechtlichen Rat holen, sofern nicht schon geschehen.
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Klingt sehr geil!
Aber da würde ich auch als erstes überprüfen, ob das ganze darunter fällt.
Gibt ja oft für einmalige Aktionen Ausnahmen. Als kleines Beispiel: man braucht ja auch keine Ausschankgenehmigung für Alkohol, wenn man zu einer Geschäftseröffnung oder bei einer Aktion Sekt ausschenkt.
Oder lieg ich da falsch?
Denke, das könnte hier ähnlich sein.
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