Klingt sehr geil!

Aber da würde ich auch als erstes überprüfen, ob das ganze darunter fällt.

Gibt ja oft für einmalige Aktionen Ausnahmen. Als kleines Beispiel: man braucht ja auch keine Ausschankgenehmigung für Alkohol, wenn man zu einer Geschäftseröffnung oder bei einer Aktion Sekt ausschenkt.
Oder lieg ich da falsch?

Denke, das könnte hier ähnlich sein.